Veröffentlicht am 19.01.2024 09:15
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Was ändert sich am Kindesunterhalt 2024?

Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: red)
Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: red)
Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: red)
Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: red)
Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: red)

Was bringt die neue Düsseldorfer Tabelle 2024? Seit 01. Januar 2024 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Nach ihr wird in Deutschland bei getrennt lebenden und geschiedenen Eltern die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts berechnet. Die Tabelle arbeitet zum einen mit den verschiedenen Altersstufen der Kinder, zum anderen mit dem Einkommen des- oder derjenigen, die Kindesunterhalt zahlen müssen. Nachdem 2023 die Tabellenbeträge deutlich erhöht wurden, erfolgt nun für 2024 eine weitere Anhebung. Insgesamt wurden die Zahlbeträge in den Jahren 2023 und 2024 damit um ca. 20 Prozent beim Mindestunterhalt angehoben. Als Mindestunterhalt bezeichnet man die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle (Existenzminimum der Kinder). Dieser Mindestunterhalt dient als Orientierungsgröße für die höheren Einkommensstufen insofern, als von einem Prozentsatz vom Mindestunterhalt gesprochen wird. Also zum Beispiel 120 Prozent des Mindestunterhalts nach der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Die Tabelle ist dabei in vier Altersstufen unterteilt (0-5 Jahre, 6-11 Jahre, 12-17 Jahre und ab 18 Jahre). Die Höhe des Unterhalts richtet sich in der Regel nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. In der Regel deshalb, weil neuerdings auch das Einkommen des die Kinder betreuenden Elternteils teilweise mitberücksichtigt wird. Abgezogen wird noch die Hälfte des Kindergeldes (derzeit 250 Euro monatlich pro Kind), welches derjenige vollständig ausbezahlt bekommt, bei dem die Kinder leben. Um sich schnell eine Übersicht zu verschaffen, welche Zahlbeträge gelten, empfiehlt es sich, gleich einen Blick in die Tabelle „Zahlbeträge“ zu werfen.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Kindesunterhalt 2024?

Für Unterhaltsverpflichtete gilt aktuell: ab 01. Januar 2024 darf man 1450 Euro als eigenes Existenzminimum (genannt: Selbstbehalt) für sich behalten, wenn man arbeitet. Dieser Betrag enthält 520 Euro für Miete, Nebenkosten und Heizung. Wenn Sie über diesem Betrag liegen, empfiehlt es sich, Ihre Unterhaltsverpflichtung überprüfen zu lassen.

Ausblick: Kommt 2024 ein neues Unterhaltsrecht?

Der Bundesjustizminister hat ein Eckpunktepapier für eine umfassende Reform des Unterhaltsrechts veröffentlichen lassen, nach dem die Unterhaltszahlungen an die Betreuungszeiten der Kinder angepasst werden sollen. Aktuell gelten aber die nun neu veröffentlichen Zahlen aus der Düsseldorfer Tabelle.

Wenn Sie weitere Fragen zur Höhe des Unterhalts haben, sollten Sie sich als Unterhaltsverpflichteter an einen Rechtsanwalt wenden.

Ihr Ansprechpartner rund ums Recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Széchényi, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin


Von Dr. jur. Barbara Széchényi
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