Was passiert, wenn ein Ehepartner nicht erscheint?
In Deutschland besteht für Ehescheidungen eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht beider Ehegatten im Scheidungstermin vor Gericht. Auch erforderlich ist, dass jedenfalls ein Anwalt damit beauftragt wurde, einen Scheidungsantrag zu stellen.
Anhörung bei Gericht
Grundsätzlich werden beide Ehegatten gemäß § 128 FamFG im Scheidungstermin vom Richter angehört. Es besteht persönliche Anwesenheitspflicht für beide Ehegatten. Das Gericht muss sich in dieser Anhörung vom Scheitern der Ehe überzeugen.
Ausnahmen von der persönlichen Anwesenheitspflicht
Bei schwerwiegender Krankheit, weiter Entfernung oder manchmal auch bei bekundetem Desinteresse kann das Gericht von der Anordnung des persönlichen Erscheinens absehen. Während der Zeit von Corona wurden Scheidungen sogar regelmäßig ohne die persönliche Anwesenheit der beiden Ehegatten durchgeführt. Auch eine Anhörung per Videokonferenz ist selbstverständlich möglich.
Folgen bei Nichterscheinen
Immer wieder kommt es vor, dass ein Ehegatte dem anberaumten Scheidungstermin unentschul-digt fernbleibt. Hierfür gibt es verschiedene Gründe. Manchmal meinen säumige Ehegatten, durch ihr Nichterscheinen die Scheidung verhindern zu können, oder jedenfalls eine Verzöge-rung herbeiführen zu können. Das Gericht kann hier mit einer Anordnung zur Vorführung reagieren oder Ordnungsgelder verhängen. Letztlich kann die Scheidung zwar verzögert, aber nicht verhindert werden.
Scheidung in Abwesenheit
In seltenen Ausnahmefällen ist es aber auch möglich, dass die Scheidung durch das Gericht ausgesprochen wird, ohne dass beide Ehegatten angehört werden. Weigert sich ein Ehepartner hartnäckig, bei Gericht zu erscheinen, oder teilt dem Gericht mit, dass er kein Interesse an der Scheidungsverhandlung hat, so ist es möglich, dass die Scheidung auch ohne seine Anwesenheit ausgesprochen wird.
Wie läuft ein Scheidungstermin ab
Der Scheidungstermin selbst ist nicht öffentlich. Anwesend sein dürfen daher nur das Gericht, die beteiligten Ehegatten und ihre Rechtsanwälte. Der Scheidungstermin vor Gericht dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Anders ist dies in der Regel nur dann, wenn mit der Scheidung weitere streitige Themen wie Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt, usw. verhandelt werden müssen. Beide Ehegatten werden zu ihren Personalien, dem Beginn der Trennung, Ver-söhnungsversuchen und ihrem Scheidungswillen befragt.
Für eine Ehescheidung besteht in Deutschland nach § 114 FamFG Anwaltszwang, was bedeutet, dass mindestens der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss, um den Scheidungsantrag ein-reichen zu können.
Rathenaustr. 37
95444 Bayreuth