Veröffentlicht am 19.02.2026 14:09

19. Bayreuther Erbrechtstage 2026 am 26.02. und 05.03.

Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler (Foto: red )
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Im letzten Beitrag über die Erbrechtstage ging es um die Themen am 26.02.2026, nämlich Testament und Pflichtteil. Der zweite Tag der Bayreuther Erbrechtstage am 05.03.2026 befasst sich mit den Themen Vorsorge und Erbengemeinschaft.

Selbstbestimmt durch Vollmacht
Wer keine Vorsorgevollmacht errichtet hat, läuft Gefahr, dass im Ernstfall ein vom Gericht bestellter Betreuer entscheidet. Zwar werden der Ehegatte und auch geeignete nahe Angehörige als Betreuer bevorzugt, aber das gesamte Betreuungsverfahren muss trotzdem stattfinden. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es einer Vertrauensperson, ohne gerichtliches Verfahren sofort und auf Dauer zu handeln – sei es bei Bankgeschäften, Vertragsangelegenheiten oder medizinischen Entscheidungen. Sie ist das effektivste Instrument, um die staatliche Einmischung durch ein Betreuungsverfahren zu vermeiden und die eigene Handlungsfähigkeit durch eine Vertrauensperson zu sichern. Das neue Vorsorgepaket enthält aktuelle Formulare. Nur bei Missbrauch der Vollmacht kann das Betreuungsgericht eingreifen und die Tätigkeit überwachen oder die Vollmacht widerrufen.

Streitfalle Erbengemeinschaft
Großes Konfliktpotenzial birgt das Thema Erbengemeinschaft. Sie entsteht automatisch, wenn der Erblasser mehrere Personen als Erben einsetzt oder die gesetzliche Erbfolge mehrere Erben beruft (zum Beispiel Ehegatte und Kinder). Juristisch gehört allen Miterben jeder einzelne Nachlassgegenstand gemeinsam zur gesamten Hand. Kein Miterbe kann allein über Nachlassvermögen, wie das Elternhaus oder das Bankkonto, verfügen. Jeder Miterbe darf aber gemäß seiner Quote den Nachlass anteilig nutzen.

Die Interessenlagen sind oft gegenläufig: Der eine will die Immobilie behalten, der andere braucht dringend den Verkaufserlös. Das Gesetz unterscheidet strikt zwischen der Verwaltung und der Verfügung über den Nachlass. Während Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (z.B. notwendige Reparaturen am Dach) oft mit Mehrheitsbeschluss durchgesetzt werden können, bedürfen Verfügungen (z. B. der Verkauf einer Immobilie) der Einstimmigkeit. Ein einziger Quertreiber kann so den gesamten Nachlass blockieren.

Konflikte lösen oder vermeiden
Um den wirtschaftlichen Stillstand und familiäre Zerwürfnisse zu verhindern, ist eine schrittweise Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oft sinnvoll. Können sich die Erben nicht einigen, droht als letztes Mittel die Teilungsversteigerung mit dem Risiko eines erheblichen Mindererlöses.

Bereits eine vorausschauende Gestaltung im Testament, etwa durch Teilungsanordnungen oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers, kann viel Streit vermeiden. Ist die Gemeinschaft bereits entstanden, hilft oft nur die konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln, um eine Verteilung des Nachlasses zu erzwingen.

Wer sich über diese Themen informieren möchte, ist herzlich eingeladen.

Die Erbrechtstage finden dieses Jahr am Donnerstag, 26.02.2026, und am Donnerstag, 05.03.2026, jeweils ab 18:00 Uhr statt mit Vorträgen zu den Themen Testament und Pflichtteil (Tag 1) sowie Vorsorge und Erbengemeinschaft (Tag 2).

Frau Annika Scherm, Leiterin der Sparda-Bank, und Frau Steuerberaterin Janine Winterstein, runden mit zahlreichen Infos rund um den Erbfall die Themen ab. Veranstaltungsort ist traditionell der Historische Sitzungssaal im Alten Rathaus / Kunstmuseum in der Maximilianstraße 33 in Bayreuth (Seiteneingang Brautgasse). Einlass ist ab ca. 17.30 Uhr.

Der Eintritt von drei Euro geht wie jedes Jahr als Spende an die Tafel Bayreuth e.V. Keine Voranmeldung erforderlich, Sitzplätze sind begrenzt.

Bestens beraten.
www.zeitler.law

Rechtsanwalt Dr. iur. Josef Zeitler

Fachanwalt für Erbrecht & Familienrecht

Karl-Marx-Straße 7 - 95444 Bayreuth

    Telefon: 0921/15 13 79-7


    Von red
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