Am Donnerstag, 26.02.2026, und am Donnerstag, 05.03.2026, finden jeweils ab 18:00 Uhr Vorträge zu den Themen Testament und Pflichtteil sowie Vorsorge und Erbengemeinschaft statt. Veranstaltungsort ist traditionell der historische Sitzungssaal im Kunstmuseum in der Maximilianstraße 33 in Bayreuth (Seiteneingang Brautgasse). Einlass ist ab ca. 17:30 Uhr. Der Eintritt von drei Euro geht wie jedes Jahr als Spende an die Tafel Bayreuth e.V.
Testament: Maßgeschneidert statt Standard
Der erste Veranstaltungstag (26.02.) widmet sich den Schwerpunkten Testament und Pflichtteil. Wer seinen Nachlass regeln will, setzt meist auf ein Testament. Hier bestimmt der Erblasser seine Erben, ordnet Vermächtnisse an (etwa: „Meine Nichte erhält den Schmuck“) oder verknüpft das Erbe mit Auflagen wie der Grabpflege. Eheleute nutzen oft ein gemeinschaftliches Testament zur gegenseitigen Absicherung. Wollen mehrere Personen verbindliche Regelungen treffen, ist der notarielle Erbvertrag das Mittel der Wahl. Das Testament kann beim Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung gegeben werden.
Die Grenzen der Freiheit: Der Pflichtteil
Doch die Freiheit, sein Vermögen beliebig zu verteilen, ist nicht grenzenlos. Das Pflichtteilsrecht sorgt dafür, dass nächste Angehörige – Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern – finanziell nicht leer ausgehen, selbst wenn sie enterbt wurden. Geschwister oder entfernte Verwandte haben diesen Anspruch hingegen nicht. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechtigten haben also keinen Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände, außer es wird freiwillig mit den Erben vereinbart.
Vorsicht bei Schenkungen
Manche Erblasser versuchen, den Pflichtteil zu umgehen, indem sie Vermögen schon zu Lebzeiten verschenken. Doch das Gesetz schützt die Berechtigten durch sogenannte Pflichtteilsergänzungsansprüche. Schenkungen werden in gewisser Höhe so behandelt, als wären sie wirtschaftlich noch vorhanden. Hier ist Vorsicht geboten: Die oft zitierte „10-Jahres-Grenze“ gilt nicht in allen Fällen, sodass auch lange zurückliegende Zuwendungen Ansprüche auslösen können. Auch wer selbst Erbe ist, kann noch Zusatzansprüche haben, wenn der zugedachte Erbteil zu gering ausfällt. In bestimmten Fällen können Erben durch Ausschlagung auf den Pflichtteil umschwenken.
Konflikte vermeiden
Da der Pflichtteil oft Zündstoff für Streitigkeiten bietet, sollte er bei jeder Testamentsgestaltung mitbedacht werden. Instrumente wie lebzeitige Übertragungen, Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung oder sogenannte Strafklauseln können helfen, Konflikte einzudämmen und die Liquidität der Erben zu schonen. Ein Testament ist schnell geschrieben, doch die Tücken liegen im Detail. Ob und welche Maßnahmen erforderlich sind, ist für jeden Einzelfall anders.
Am zweiten Tag der Erbrechtstage (05.03.2026) geht es um die Themen Vorsorge und Erbengemeinschaft. Dazu mehr im nächsten Artikel.
Bestens beraten.
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