Veröffentlicht am 23.08.2025 17:57

Überladung und Vermögensabschöpfung

Foto: Pixabay
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Auf der A9 bei Himmelkron wurde in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 1 Uhr ein bulgarisches Kleintransportergespann kontrolliert, das auf den ersten Blick überladen wirkte. Der Kleintransporter hatte zwei PKWs geladen.

Die zulässige Gesamtmasse des Gespanns hätte inklusive Fahrer maximal 7000 kg betragen dürfen. Die nächtliche Verwiegung ergab jedoch 9000 kg. Die Weiterfahrt wurde daher unterbunden und ein Bußgeld von 300 Euro beim Fahrer erhoben und vollstreckt. Gegen den Unternehmer, der dem Fahrer diese Ladung zugewiesen hat, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das unter dem Begriff „Vermögensabschöpfung” geführt wird. Damit müssen Unternehmer Gewinne, die sie durch solche und noch deutlich gravierendere „Sparmaßnahmen” erzielen, an den Staat abführen.

In diesem Fall spart sich der Unternehmer Lohn-, Kraftstoff- und Anschaffungskosten für ein geeignetes Transportfahrzeug, was jedoch die Sicherheit auf der deutschen Autobahn beeinträchtigt. Nachdem eines der Fahrzeuge abgeladen worden war, konnte der 49-jährige Fahrer den Transport fortsetzen.


Von Onlineredaktion
LV
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