Für manche bleibt der Name auch nach zwei Jahrzehnten ein Zungenbrecher, für viele ist es im Sprachgebrauch immer noch die längst überholte Bezeichnung „Versorgungsamt”. Nichtsdestotrotz ist die Landesbehörde „Zentrum Bayern Familie und Soziales” (ZBFS) eine feste Größe in der sozialen Infrastruktur des Freistaats und hat Kontakt zu jedem vierten Menschen in Bayern. Das ZBFS feiert nun sein 20-jähriges Bestehen.
Begleiten Sie uns auf eine Zeitreise! Erfahren Sie, was das ZBFS tut, wofür es zuständig ist - oder einmal war. Eine Ausstellung zum ZBFS und seinen Vorgängerbehörden im Wandel der Zeit finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/stmas/zbfs_2022/pq/2025_zbfs-wanderaustellung_roll-ups_web.pdf.
„Leistungen für Familien wie Elterngeld, die Feststellung einer Behinderung, die Inklusion behinderter Menschen ins Arbeitsleben, das Soziale Entschädigungsrecht, die Kinder- und Jugendhilfe: Der Leistungskatalog und die Zuständigkeiten unserer zehn Fachbereiche sind vielfältig, mit einer festen Konstante: Im Mittelpunkt steht immer der Mensch. Als Sozialverwaltung verstehen wir uns als Partner der Bürgerinnen und Bürger Bayerns“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde.
Im August 2005 wurde das ZBFS aufgrund eines Ministerratsbeschlusses als zentrale Verwaltung für Versorgung und Familienförderung mit Hauptsitz in Bayreuth und Regionalstellen in allen sieben Regierungsbezirken Bayerns gegründet. Durch die Fusion von Landesversorgungsamt, den Versorgungsämtern in allen Regierungsbezirken, dem Bayerischen Landesjugendamt sowie den Hauptfürsorgestellen und - damals - Integrationsämtern entstand eine eigenständige Bayerische Sozialverwaltung als Nachfolgerbehörde der Versorgungsverwaltung.
Die organisatorische Struktur ist geblieben, die Leistungen und Zuständigkeiten haben sich jedoch immer wieder geändert, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aber auch geprägt vom gesellschaftlichen Wandel. Vor allem in Sachen Digitalisierung und bei der Entwicklung eigener, technisch modernisierter Fachverfahren ist das ZBFS stets Vorreiter: In allen Fachbereichen unserer Landesbehörde ist die Antragstellung online und barrierefrei möglich. Die Onlinequote des vom ZBFS entwickelten Elterngeldantrags, der auch von anderen Bundesländern übernommen wurde, liegt beispielsweise bei rund 70 Prozent.
Weiterführende Informationen zum umfangreichen Aufgaben- und Leistungskatalog der Landesbehörde ZBFS finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.zbfs.bayern.de/.