Veröffentlicht am 02.01.2026 16:41

Welt-Braille-Tag

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Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen sollen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten können. Ein wichtiges Unterstützungsangebot stellt das Bayerische Blindengeld dar, das die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) im vergangenen Jahr an rund 14.600 Berechtigte auszahlte.

„Die besonderen Lebensumstände sehbeeinträchtigter Menschen rücken durch den internationalen Braille-Tag am 4. Januar alljährlich in den Fokus. Wir als bayerische Sozialverwaltung nutzen diesen Gedenktag, um darauf hinzuweisen, dass Barrierefreiheit nicht nur ein technischer Begriff ist, sondern ein Stück Lebensqualität“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS. „Die Erfindung der Blindenschrift durch Louis Braille ermöglicht eigenständige Orientierung und gleichberechtigte Teilhabe. Mit dem Bayerischen Blindengeld tragen wir dazu bei, Barrieren abzubauen und echte Teilhabe zu ermöglichen.“

Das Blindengeld für blinde Menschen beträgt aktuell monatlich 776 Euro. Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten monatlich eine Leistung von 232,80 Euro. Taubsehbehinderte Menschen bekommen 465,60 Euro monatlich. Für taubblinde Menschen, die in besonderer Weise auf zusätzliche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen sind, ermöglicht das Bayerische Blindengeldgesetz mit dem Taubblindengeld eine Unterstützung von monatlich 1.552 Euro.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr von der Landesbehörde ZBFS knapp 96 Millionen Euro Bayerisches Blindengeld an Berechtigte ausgezahlt.

Die barrierefreie Antragstellung für das Bayerische Blindengeld ist unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/antrag/ möglich.

Weiterführende Informationen zum Bayerischen Blindengeld und zu den vielfältigen weiteren Aufgaben und Leistungen der Landesbehörde ZBFS finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zbfs.bayern.de.


Von Onlineredaktion
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