Veröffentlicht am 20.12.2025 14:00

Kein Feuerwerk um Bayerns Schlösser

Foto: red
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Die Bayerische Schlösserverwaltung weist darauf hin, dass zum Jahreswechsel rund um alle bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder sonstiger Pyrotechnik untersagt ist. Raketen, Böller und Funkenflug, insbesondere auch die Verwendung von sogenannten chinesischen Himmelslaternen, erhöhen die Brandgefahr und gefährden die historischen Gebäude erheblich. Zahlreiche Schlossparks stehen zudem unter Natur- oder Landschaftsschutz. Die weitläufigen Parkanlagen sind wichtige Lebensräume für zahlreiche Wildtiere. Lärm, Lichtblitze und Rauchentwicklung durch Feuerwerk führen bei Tieren zu erheblichem Stress, Desorientierung und Fluchtreaktionen, die insbesondere in der winterlichen Jahreszeit gravierende Folgen haben können.

In der Silvesternacht sind aufgrund der Brandgefahr einige Schlossplätze und Anlagen nicht zugänglich: So beispielsweise der Innenhof der Kaiserburg Nürnberg, der Rosengarten Bamberg, der Schlossplatz in Dachau (ab 18 Uhr), die gesamte Burganlage der Cadolzburg, die Festung Marienberg in Würzburg (ab 21 Uhr) sowie die Veste Coburg und der Residenzplatz vor der Residenz Würzburg (ab 22 Uhr). Die Zugänge zur Willibaldsburg werden bereits am Abend des 30. Dezember geschlossen und bleiben dies bis einschließlich 1. Januar.

Einige Zufahrtswege, darunter die Fahrwege zur Burg Trausnitz, zur Befreiungshalle Kelheim, zur Walhalla in Donaustauf, zur Plassenburg Kulmbach und zur Burg Burghausen, werden in der Silvesternacht für den Autoverkehr gesperrt.

Eine detaillierte Übersicht aller Regelungen ist unter www.schloesser.bayern.de zu finden.

Die Bayerische Schlösserverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, sich an die Regelungen zu halten und außerdem mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitzunehmen und zu entsorgen. Jedes Jahr verletzen sich Menschen und Tiere an den Scherben aus der Silvesternacht. Bitte helfen Sie mit, dies zu vermeiden.


Von Onlineredaktion
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