Auch viele Rentnerinnen und Rentner sind verpflichtet, ihre Einkommensteuer zu erklären. Einige fordern in den Auskunfts- und Servicestellen der Deutschen Rentenversicherung sowie am Servicetelefon eine Bescheinigung über ihre bezogene Rente an. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert, dass diese Bescheinigung für die Steuererklärung inzwischen aber gar nicht mehr nötig ist, da alle Daten dem Finanzamt vorliegen.
Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung macht, braucht die Daten über seine gesetzliche Rente nicht mehr in die Formulare einzutragen, da die Rentenversicherung diese bereits automatisch übermittelt hat. Lediglich wer sich mithilfe von Steuerprogrammen vorab seine Steuer ausrechnen lassen möchte, benötigt die Daten.
Langes Warten am Telefon sei dafür nicht mehr nötig. Die kostenlose Bescheinigung, offiziell „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung” genannt, können Rentner über den Online-Service der Rentenversicherung anfordern. Wichtig hierbei: Die Bescheinigung kann immer erst in dem Jahr ausgestellt werden, das auf das Jahr folgt, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen.
Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren dann automatisch jeweils bis Ende Februar zugeschickt. Beim ersten Mal muss man diese unter Angabe der persönlichen Rentenversicherungsnummer unter www.eservice-drv.de beantragen. Wird die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigt, muss man die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben.
Rentner müssen grundsätzlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet.
Gut zu wissen: Weitere Informationen zum Thema Steuern bietet die Deutsche Rentenversicherung in der Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht”, die kostenfrei unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.