Veröffentlicht am 29.10.2026 14:46

Winterreifenpflicht: Wann Bußgeld, Mithaftung und Ärger mit der Versicherung drohen

Roman Nolte, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht<br> (Foto: red )
Roman Nolte, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Der Winter steht vor der Tür. Gerade in Bayreuth und im Fichtelgebirge können sich die Straßenverhältnisse innerhalb kurzer Zeit ändern. Morgens ist die Fahrbahn noch trocken, wenig später sorgen Schnee, Eis oder über-frierende Nässe für gefährliche Verhältnisse. Spätestens dann stellt sich für Autofahrer die alljährliche Frage: Wann müssen eigentlich Winterreifen aufgezogen sein und welche Folgen drohen, wenn man noch mit Sommerreifen unterwegs ist?

Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum gilt in Deutschland keine starre Winterreifenpflicht von Oktober bis Ostern. Die bekannte „O-bis-O-Regel“ ist lediglich eine praktische Empfehlung. Rechtlich maßgeblich ist § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung. Danach darf ein Pkw bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden, wenn alle Räder mit geeigneten Reifen ausgestattet sind. Die Winterreifenpflicht hängt also nicht vom Kalender, sondern von den konkreten Straßenverhältnissen ab. Bleibt der Winter mild und die Straße trocken, ist die Fahrt mit Sommerreifen grundsätzlich nicht verboten.

Als geeignet gelten nur Reifen mit dem sogenannten Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die früher übliche „M+S“-Kennzeichnung allein reicht seit dem 01. Oktober 2024 nicht mehr aus. Das gilt auch für Ganzjahresreifen. Auch sie dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur verwendet werden, wenn sie das Alpine-Symbol tragen.

Wer bei Schnee oder Glätte dennoch mit ungeeigneten Reifen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet oder kommt es sogar zu einem Unfall, fallen die Folgen entsprechend schwerer aus. Auch der Halter des Fahrzeugs kann belangt werden, wenn er eine solche Fahrt anordnet oder zulässt.

Besonders teuer kann es werden, wenn tatsächlich etwas passiert. Wer mit Sommerreifen auf verschneiter Straße nicht rechtzeitig bremsen kann und auf ein anderes Fahrzeug auffährt, haftet grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar regelmäßig die berechtigten Ansprüche des Unfallgegners. Ob sie anschließend Rückgriff nehmen kann, hängt jedoch vom Versicherungsvertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.

Auch wer den Unfall nicht allein verursacht hat, muss unter Umständen finanzielle Nachteile hinnehmen. War ein anderer Verkehrsteilnehmer zwar der eigentliche Unfallverursacher, haben die ungeeigneten Reifen den Unfall oder dessen Folgen aber mitverursacht, kann dem Geschädigten ein Mitverschulden angerechnet werden. Sein Schadensersatz-anspruch wird dann entsprechend gekürzt. Allein die Tatsache, dass Sommerreifen montiert waren, genügt hierfür jedoch nicht. Es muss feststehen, dass die falsche Bereifung tatsächlich zum Unfall beigetragen hat, etwa durch einen längeren Bremsweg oder den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.

Probleme können außerdem mit der eigenen Kaskoversicherung entstehen. Wer trotz erkennbar winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen losfährt, handelt möglicherweise grob fahrlässig. Die Versicherung darf ihre Leistung dann abhängig von der Schwere des Verschuldens kürzen. Ein vollständiger Verlust des Versicherungsschutzes tritt aber nicht automatisch ein. Auch hier kommt es auf die Ursache des Unfalls und die konkreten Umstände an.

Schließlich können sogar strafrechtliche Folgen drohen. Wird bei einem Unfall ein anderer Mensch verletzt, kann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen. Kommt ein Mensch ums Leben, steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum. Strafbar ist dabei nicht schon das bloße Fahren mit Sommerreifen. Entscheidend ist, ob der Fahrer die gebotene Sorgfalt verletzt und gerade dadurch den Unfall verursacht hat.

Die Rechtslage zeigt: Bei der Winterreifenpflicht geht es um weit mehr als nur ein Bußgeld. Ungeeignete Reifen können die Haftungsverteilung verändern, den Versicherungsschutz gefährden und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen haben. Wer rechtzeitig auf Reifen mit Alpine-Symbol wechselt, schützt daher nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern vermeidet auch erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken.


Von red
north