Wer seine Angelegenheiten regeln will, steht vor einem kaum überschaubaren Angebot an Informationen zum Erbrecht und Testament. Wer die Kosten für eine gute Beratung bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht scheut, tappt nicht selten in eine der typischen Fallen des Erbrechts.
Tücke 1:Der Irrtum, Erben müssten ein Testament zwingend befolgen. Kaum jemandem ist bewusst, dass es kein Gesetz gibt, das die Durchsetzung eines Testaments automatisch überwacht. Wenn sich alle Beteiligten einig sind, können Anordnungen in einem Testament faktisch übergangen werden, mit allen rechtlichen und steuerlichen Folgen. Gerade bei Testamenten mit umfangreichen Teilungsanordnungen und Auflagen besteht die Gefahr, dass die Erben den Nachlass im gegenseitigen Einvernehmen anders verteilen als vom Erblasser gewünscht. Tipp: Zwar können Sie Strafklauseln anordnen und einen Testamentsvollstrecker einsetzen. Jedoch ist es meist besser, die Vermögensnachfolge schon zu Lebzeiten zu regeln und mit warmen Händen zu geben.
Tücke 2:Aufschieberitis. Ein Testament zu errichten oder ein bestehendes zu ändern, duldet keinen Aufschub. Es kann morgen schon zu spät sein. Ohne Testament gilt das gesetzliche Erbrecht. Dieses ist vom Gesetzgeber aber nur als Notlösung gedacht, führt daher häufig zu Streit und entspricht nur selten den eigenen Vorstellungen. Tipp: Machen Sie sich bewusst, dass Sie Ihr Testament jederzeit wieder ändern können. Treffen Sie zumindest die grundlegenden Anordnungen zur Absicherung der Familie und Erhaltung des Vermögens.
Tücke 3:Berliner Testament. Das Berliner Testament ist beliebt, aber nicht in allen Fällen die richtige Wahl. In einem Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben. Das kann beispielsweise zu einer unerwartet hohen steuerlichen Belastung für die Kinder führen, die sich oft vermeiden lässt. Tipp: Kinder bereits beim ersten Erbfall auf einen Teil mit Vorbehalten für den Längerlebenden einsetzen und Steuerfreibeträge mehrfach durch lebzeitige Schenkungen ausschöpfen.
Tücke 4:Auslandsvermögen: „Augen zu – und durch“. Das kann für die Erben unangenehm werden, wenn im Nachlass ein Konto im benachbarten Ausland auftaucht. Solche Gelder werden durch eine verstärkte Zusammenarbeit der Staaten immer häufiger aufgedeckt. Tipp: Besser zu Lebzeiten diese Konten klären und übertragen.
Tücke 5:Grundstücksübertragung ohne Rückfallklausel. Wer Vermögen auf die nachfolgende Generation überträgt, sollte realistisch bleiben. Nicht immer kann der Nachkomme das Übertragene erhalten: Werte werden verwirtschaftet, Darlehen werden auf das Haus aufgenommen und eine Privatinsolvenz kann nahezu jeden treffen. Oder die Liebe macht blind und fremde Personen stehen unerwartet mit im Grundbuch. Tipp: Für diese Fälle ist es möglich, sich die Rückübertragung des Vermögenswertes auf sich selbst oder eine dritte Person vorzubehalten.
Tücke 6:Ehe ohne Trauschein. Das Gesetz sieht für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine Absicherung des Längerlebenden vor, im Gegensatz zu Ehegatten, die sowohl für den Fall der Scheidung als auch des Todes gesetzlich durch Rente und Vermögensteilhabe abgesichert sind. Spätestens dann, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollte man über eine finanzielle Absicherung der Familie im Falle des eigenen Todes nachdenken. Tipp: Ein Erbvertrag sichert die Existenz im Todesfall und sorgt für klare Verhältnisse. Steuerliche Nachteile gegenüber Verheirateten bleiben jedoch im Regelfall bestehen.
Tücke 7:Überzeugungskraft künstlicher Intelligenz. Eine KI hat keine Seele und keinen eigenen Existenzgrund. Sie basiert auf einer reinen Wahrscheinlichkeitsrechnung darüber, welche Antwort die richtige sein könnte, erkennt aber nicht, was Ihnen im Einzelfall wirklich hilft. Als juristischer Laie ist man schnell geblendet von der sprachlichen Überzeugungskraft, bemerkt aber die inhaltlichen und juristischen Fehler nicht. Die Externalisierung kognitiver Fähigkeiten ist zwar ein überfälliger evolutorischer Schritt, doch Gerechtigkeit besteht nicht aus mathematischen Formeln. Tipp: Verlassen Sie sich im Erbrecht nicht auf Algorithmen, sondern auf einen Fachanwalt für Erbrecht, der Ihre Interessen versteht, verteidigt und durchsetzt.
Bestens beraten.
www.zeitler.law
Karl-Marx-Straße 7 - 95444 Bayreuth
Telefon: 0921/15 13 79-7