Veröffentlicht am 13.03.2025 08:24

Reisevollmacht

Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)

In wenigen Wochen sind Osterferien, was bei vielen getrennt lebenden Eltern mit Kindern zur Frage führt: Kann ich mit meinem Kind ohne eine schriftliche Vollmacht (sog. Reisevollmacht) des anderen Elternteils problemlos verreisen?

Neues Urteil
Das Amtsgericht Schöneberg hat am 6.12.2024 entschieden, dass man auch für eine innereuropäische Reise eine Reisevollmacht benötigen kann und daher eine gerichtliche Entscheidung hierüber erforderlich ist (AG Schöneberg, Beschluss vom 6.12.2024-87 F 5169/24). Die Eltern eines sechsjährigen Kindes waren getrennt und hochzerstritten. Der Umgang, also der Kontakt des Vaters mit seinem Kind, das bei der Mutter wohnte, war bereits durch das Familiengericht geregelt worden.

Über die Weihnachtsfeiertage sollte das Kind bei der Mutter bleiben. Diese buchte nun eine Reise nach Spanien. Sie versuchte vom Vater hierfür eine schriftliche Reisevollmacht zu erhalten.

Dieser verweigerte jedoch seine Unterschrift. Daraufhin beantragte die Mutter beim Familiengericht, dass ihr gestattet würde, mit dem Kind alleine nach Spanien zu verreisen.

Das Familiengericht entschied noch am selben Tag ohne eine mündliche Verhandlung anzuberaumen und gab der Mutter vollumfänglich recht.

Weshalb eine schriftliche Reisevollmacht?
Eine schriftliche Reisevollmacht ist auch innerhalb Europas inzwischen erforderlich, da es als „gerichtsbekannt“ gilt, dass immer wieder bei Grenzkontrollen auch innerhalb Europas Reise-vollmachten vorzulegen sind, die vom mitsorgeberechtigten Elternteil zu unterzeichnen sind.

Die verstärkt aufkommende Frage nach Reisevollmachten bei Grenzkontrollen soll bei alleinreisenden Elternteilen Kindesentziehungen und Entführungen nach § 235 StGB bzw. nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen verhindern.

Für übliche Urlaubsreisen innerhalb Europas gab es hier bisher weniger Kontrollen. Daher war auch von den Gerichten davon ausgegangen worden, dass es weder einer Gestattung durch den anderen Elternteil, noch einer entsprechenden gerichtlichen Regelung bedürfe. Eine Reise ins europäische Ausland ist auch weiterhin keine Angelegenheit, bei der der andere Elternteil zustimmen muss. Wenn er aber die Erteilung der Reisevollmacht verweigert, so sieht es anders aus, da nun der reisewillige Elternteil ggf. an der Grenze mit dem minderjährigen Kind steht und zurückgewiesen wird, oder den Flug nicht antreten kann.

Wann ist ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich?
Wenn eine Reise nicht lediglich ins europäische Ausland, sondern zum Beispiel in Risiko- oder Seuchengebiete gehen soll, oder auch bei Fernreisen, so ist eine ausdrückliche Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils erforderlich.

Wo bekomme ich eine Reisevollmacht?
Vordrucke für Reisevollmachten finden sich auf der Internetseite des ADAC, sogar in verschiedenen Sprachen.

Bei Weigerung des mitsorgeberechtigten Elternteils, holen Sie sich rechtliche Hilfe.

Ihr Ansprechpartner rund ums Recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Gollner
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin


Von red
north