Veröffentlicht am 13.06.2025 07:42

Der Ehevertrag – Teil 1

Rechtsanwältin Jutta Weiß-Spengler<br> (Foto: red )
Rechtsanwältin Jutta Weiß-Spengler
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Die Ehe ist nicht nur eine emotionale und soziale Verbindung, sondern auch ein rechtlicher Vertrag mit weitreichenden Folgen, insbesondere im Bereich des Vermögens. Das Güterrecht regelt, wie das Vermögen der Ehegatten während der Ehe, im Fall der Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners behandelt wird. Das deutsche Recht bietet verschiedene Möglichkeiten, durch einen Ehevertrag individuelle Vereinbarungen zu treffen. Trotzdem schließen noch immer viele Partner vor der Heirat keinen Ehevertrag ab und verlassen sich auf die gesetzlichen Regelungen, ohne sich deren Auswirkungen im Einzelnen bewusst zu sein. Gerade im Hinblick auf das Güterrecht kann ein Ehevertrag sinnvoll sein, um Klarheit und Fairness zu schaffen.

Der gesetzliche Güterstand: Zugewinngemeinschaft
Die meisten Ehegatten in Deutschland leben ohne Ehevertrag im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt bleibt. Jeder Ehegatte verwaltet und nutzt sein Vermögen selbstständig. Kein Ehegatte haftet für die Schulden des anderen Ehegatten. Erst im Falle der Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners kommt es zum sogenannten Zugewinnausgleich.

Warum ein Ehevertrag?
Der gesetzliche Güterstand ist nicht in allen Lebenssituationen optimal. Insbesondere bei Unternehmern, Selbstständigen, bei größeren Vermögensunterschieden, in Patchwork-Familien und im Falle von Erbschaften/Schenkungen durch die Eltern eines Partners, können individuelle Regelungen sinnvoll sein. Ein Ehevertrag ermöglicht es, die Vermögensverhältnisse nach den persönlichen Bedürfnissen und Lebensumständen der Ehegatten zu gestalten. So können etwa bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgenommen, der Zugewinnausgleich modifiziert oder ganz ausgeschlossen werden. Häufig wird nicht die vollständige Gütertrennung, sondern eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dabei können einzelne Vermögenswerte, wie etwa Unternehmensanteile, Immobilien oder Erbschaften, vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden. Auch können individuelle Regelungen für den Fall der Scheidung oder des Todes getroffen werden. Im Ehevertrag können auch Regelungen zur Altersvorsorge, zur Aufteilung von Immobilien, zur Absicherung von Kindern aus früheren Beziehungen oder zu Unterhaltspflichten getroffen werden.

Der Gestaltungsspielraum ist groß, solange die Vereinbarung nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Die Gerichte prüfen im Streitfall, ob die getroffenen Vereinbarungen fair und ausgewogen sind.

Chancen und Risiken
Ein Ehevertrag kann helfen, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und die wirtschaftliche Existenz beider Partner zu sichern. Er bietet Planungssicherheit, insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder unternehmerischer Tätigkeit.

Allerdings birgt ein Ehevertrag auch Risiken, vor allem wenn einer der Ehepartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger vermögend oder rechtlich unerfahren ist.

Ein Ehevertrag ist ein wichtiges Instrument moderner Ehegestaltung und Vermögensplanung. In jedem Fall ist vor dem Abschluss eines Ehevertrages eine umfassende anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. Ein Ehevertrag sollte nie leichtfertig abgeschlossen werden. Eine ausgewogene, transparente und rechtlich fundierte Gestaltung ist unerlässlich, um beiden Ehepartnern gerecht zu werden und die Wirksamkeit des Vertrages zu sichern.


Von red
north