Veröffentlicht am 15.05.2025 09:49

Reform des Namensrechts 2025: Überblick über die wichtigsten Änderungen

Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)

Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Modernisierung des deutschen Ehenamen- und Geburtsnamensrechts in Kraft. Mit diesem Gesetz werden künftig echte Doppelnamen ermöglicht. Für Trennungs- und Patchworkfamilien gibt es neue und flexiblere Regelungen. Besondere Namenstraditionen (nationale Minderheiten und ausländische Namenstraditionen) werden nun ebenfalls ermöglicht. Außerdem erlaubt das Gesetz für Erwachsene die einmalige Neubestimmung des Geburtsnamens.

Neu: Doppelnamen für Ehegatten und Kinder
Künftig können sich Ehegatten für einen gemeinsamen Doppelnamen als Ehenamen entschei-den. Ihre Kinder können dann ebenfalls diesen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten. Beispiel: Frau Hase heiratet Herrn Fuchs. Sie entschließen sich, den Doppelnamen Hase-Fuchs als Ehenamen zu führen. Diesen Doppelnamen können nun alle Kinder der Ehegatten führen.

Bleibt Frau Hase bei ihrem Namen und Herr Fuchs ebenfalls bei seinem, können sie aber nun ihren Kindern Doppelnamen geben (Hase-Fuchs), sogar unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Namensänderung für Scheidungskinder
Scheidungskinder können sich einer scheidungsbedingten Namensänderung desjenigen Elternteils anschließen, bei dem sie im Haushalt leben. Die Idee dahinter ist, dass die namensrechtliche Verbindung zwischen dem Kind und seiner Hauptbezugsperson bestehen bleiben kann.

Möglich ist zusätzlich, dass die Scheidungskinder nicht nur allein den geänderten Familiennamen des Elternteils annehmen können, in dessen Haushalt sie leben, sie können sogar einen Doppelnamen aus diesem neuen Namen und ihrem bisherigen Familiennamen bilden.

Namensänderung für Stiefkinder
Heiratet ein Elternteil, der nicht rechtlicher Elternteil des Kindes ist, kann das Kind nun nach aktuellem Recht den neuen Ehenamen als eigenen Familiennamen erhalten. Würde es nun zu einer Scheidung kommen, können auf diesem Weg einbenannte Stiefkinder diese Namensänderung wieder rückgängig machen. D.h., das Kind kann dann zu seinem Geburtsnamen zurückkeh-ren, den es vor der Einbenennung geführt hat.

Neubestimmung des Geburtsnamens
Als große Neuerung ermöglicht das Gesetz volljährigen Personen (vorher Kindern), eine einmalige Neubestimmung ihres Geburtsnamens vorzunehmen. Hier kann es zur Kürzung eines geführten Doppelnamens, zur Ersetzung des Familiennamens eines Elternteils durch den Familiennamen des anderen Elternteils oder zur Bildung eines neuen Doppelnamens aus den Familiennamen beider Eltern auswählen. Beispiel: Das Kind von Frau Hase und Herrn Fuchs hieß bisher Fuchs mit Nachnamen. Nun kann es entweder zu Hase wechseln oder zur Bildung eines neuen Doppelnamens Hase-Fuchs wechseln.

Das Bundesministerium der Justiz hat bereits am 09. April 2024 Beispielfälle veröffentlicht (https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Erlaeuterungen_Namensrecht.pdf). Bei weiteren Rechtsfragen suchen Sie anwaltliche Unterstützung.

Ihr Ansprechpartner rund ums Recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Gollner
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin


Von red
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