In Krimis suchen Privatdetektive nach verstecktem Vermögen – im Erbrechtsfall übernimmt das manchmal der Notar. Wer als naher Angehöriger enterbt wurde, hat trotz Enterbung Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Um diesen beziffern zu können, steht dem Enterbten ein umfassendes Auskunftsrecht zu: Er kann vom Erben ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangen – eine amtliche Bestandsaufnahme aller Nachlasswerte. Dieses Verzeichnis darf jederzeit gefordert werden, selbst wenn der Erbe bereits eine eigene Liste vorgelegt hat.
Recht auf Auskunft
Der Gesetzgeber verpflichtet den Erben, den Pflichtteilsberechtigten umfassend zu informieren. Auf Verlangen ist das Verzeichnis durch einen Notar aufzunehmen. Es umfasst den gesamten Nachlass – Vermögenswerte und Schulden zum Todeszeitpunkt – und listet auch Schenkungen der letzten zehn Jahre (sogenannter fiktiver Nachlass) auf. Die neutrale Amtsperson soll sicherstellen, dass nichts unter den Tisch fällt. Der Enterbte hat ein Recht auf Errichtung des Verzeichnisses in seinem Beisein.
Notar als Detektiv
Gerichte verlangen äußerste Gründlichkeit. Der Notar muss den Nachlass selbstständig ermitteln und darf sich nicht auf die Angaben des Erben verlassen. Er muss eigene Nachforschungen anstellen, Kontoauszüge der letzten zehn Jahre sichten, bei Banken am letzten Wohnort anfragen und konkreten Hinweisen des Pflichtteilsberechtigten nachgehen. So arbeitet er häufig wie ein Privatdetektiv und sucht auch nach verdeckten Vermögensverschiebungen, die den Pflichtteil schmälern könnten.
Frist und Zwangsmittel
Für die Erstellung des Verzeichnisses gelten Praxiserfahrungswerte: Bei einfachen Nachlässen sollte der Notar binnen drei bis vier Monaten das Verzeichnis erstellen. Bei komplexeren Fällen darf es länger dauern, wenn das nachvollziehbar begründet wird. Verzögert der Erbe den Prozess, drohen gerichtliche Zwangsmittel. Mit einer Stufenklage lässt sich der Erbe zunächst zur Auskunft verurteilen. Folgt er dem nicht, können Zwangsgelder verhängt und wiederholt erhöht werden, bis die Unterlagen vollständig vorliegen.
Verjährung beachten
Pflichtteilsberechtigte müssen die dreijährige Verjährungsfrist im Blick behalten. Wer zu lange wartet, verliert das Recht, ein notarielles Nachlassverzeichnis zu verlangen – und damit die wichtigste Grundlage zur Berechnung seines Pflichtteils.
Fazit: Ein notarielles Nachlassverzeichnis ist ein scharfes Schwert des Pflichtteilsberechtigten. Der Notar muss dabei wie ein Ermittler agieren, und Gerichte sorgen mit Fristen und Zwangsgeld dafür, dass niemand um seinen rechtmäßigen Pflichtteil gebracht wird.
Bestens beraten.
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