Veröffentlicht am 28.06.2019 09:00
Veröffentlicht am 28.06.2019 09:00

Luftbeobachtung in Oberfranken unterwegs

(Ersteller: Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken)Waldbrandgefahr: Beobachtungsflug über einem oberfränkischen Waldgebiet. (Foto: inBayreuth.de)
(Ersteller: Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken)Waldbrandgefahr: Beobachtungsflug über einem oberfränkischen Waldgebiet. (Foto: inBayreuth.de)
(Ersteller: Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken)Waldbrandgefahr: Beobachtungsflug über einem oberfränkischen Waldgebiet. (Foto: inBayreuth.de)
(Ersteller: Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken)Waldbrandgefahr: Beobachtungsflug über einem oberfränkischen Waldgebiet. (Foto: inBayreuth.de)
(Ersteller: Peter Stollberg, Regierung von Oberfranken)Waldbrandgefahr: Beobachtungsflug über einem oberfränkischen Waldgebiet. (Foto: inBayreuth.de)

Oberfranken. Wegen des anhaltenden trockenen Wetters und der damit verbundenen hohen Waldbrandgefahr für besonders gefährdete Waldgebiete hat die Regierung von Oberfranken im Einvernehmen mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten Bayreuth vom 26.06.2019 bis 30.06.2019 den Einsatz von Luftbeobachtern zur Durchführung von Beobachtungsflügen für den gesamten Regierungsbezirk angeordnet.

Die Luftrettungsstaffel Bayern e.V. stellt die Einsatzflugzeuge und die Piloten zur Verfügung. An Bord der eingesetzten Flugzeuge befinden sich neben den Piloten ausgebildete Luftbeobachter, die die Wälder aus der Luft auf mögliche Brandgefahren hin absuchen.

Wird ein Brand festgestellt, werden die Feuerwehren über die Integrierte Leitstelle alarmiert und die Einsatzkräfte werden vom Luftbeobachter zur Einsatzstelle gelotst. Die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz trägt die Regierung von Oberfranken aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds.

Die Regierung von Oberfranken appelliert an alle Besucher der oberfränkischen Wälder, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen.

Schon ein Funke oder eine weggeworfene Zigarettenkippe können Gras, Nadelstreu und am Boden liegende Zweige entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen. Zudem sollte wegen des Brandrisikos durch heiße Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund geparkt werden.

Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gilt ohnehin ein Rauchverbot im Wald.


Von mm
north