Veröffentlicht am 30.11.2023 09:24

Balkonkraftwerke im eigenen Haushalt

Monteure montieren ein Photovoltaik-Modul. (Symbolbild: Montage/vfm-Gruppe)
Monteure montieren ein Photovoltaik-Modul. (Symbolbild: Montage/vfm-Gruppe)
Monteure montieren ein Photovoltaik-Modul. (Symbolbild: Montage/vfm-Gruppe)
Monteure montieren ein Photovoltaik-Modul. (Symbolbild: Montage/vfm-Gruppe)
Monteure montieren ein Photovoltaik-Modul. (Symbolbild: Montage/vfm-Gruppe)

Ein Balkonkraftwerk – auch als Plug-and-Play-Photovoltaiksystem oder Mini-Solaranlage bekannt – ist eine gute Möglichkeit, grüne Energie zu erzeugen und Ihre Stromrechnung zu reduzieren.

Wer ein Eigenheim besitzt, kann frei entscheiden, ob er ein Balkonkraftwerk installiert oder nicht. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann es sein, dass ein Beschluss der WEG vorliegen muss. Wer zur Miete wohnt, muss sich aktuell noch die Genehmigung des Vermieters einholen.

Dabei gilt der Grundsatz: „Wer anschafft, der haftet auch…“!

Aus diesem Grund sollten Sie unbedingt mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung abklären, ob der Betrieb von Photovoltaikanlagen mitversichert ist. Denn Sie haften, wenn sich die Anlage vom Balkon löst und dabei fremde Dritte oder Sachen von fremden Dritten schädigt.

Daneben ist es wie bei jedem anderen wertvollen Besitz wichtig, Ihr Balkonkraftwerk vor den Risiken Diebstahl, Vandalismus oder Unwetterschäden zu schützen. Die gute Nachricht ist, dass die meisten Hausratversicherer mittlerweile das Balkonkraftwerk als versicherte Sache ansehen. Dadurch sind Sie bei Schäden aufgrund Überspannung durch Blitzeinschlag, Feuer, Sturm und Hagel versichert. Wichtig ist aber, dass es sich um neuere Bedingungswerke handelt. Auch hier sollte nicht am falschen Ende gespart werden. Sehr gute Hausratkonzepte sichern darüber hinaus auch den einfachen Diebstahl (ohne Einbruch) oder alle sonstigen plötzlich von außen einwirkenden Schäden an der Anlage selbst ab. Zum Beispiel wenn ein Fußball gegen das Panel geschossen wird und die Verursacher nicht auffindbar sind.

Alternativ gibt es sogenannte PV-Anlagenversicherungen. Hier kann man Photovoltaikanlagen solo versichern, ohne dass es eines Einschlusses in der Hausratversicherung bedarf. Für ca. 65 Euro pro Jahr genießen Sie Versicherungsschutz gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter. Daneben sind auch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Feuchtigkeit, Frost, Eisgang oder Tierverbiss mitversichert. Ebenso kann der Ertragsausfall im Schadensfall mitversichert werden.

Gerade im Bereich der Photovoltaikabsicherung zeigt sich, dass nicht alle Versicherungsgesellschaften den gleichen Schutz bieten. Sie sollten daher die Bedingungen sorgfältig durchlesen und sicherstellen, dass Sie eine Deckung wählen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht.

Wir helfen Ihnen gerne dabei!

vfm Versicherungs- & Finanzmanagement GmbH

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91257 Pegnitz
09241 484444

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