Im Hinblick auf den Beginn der diesjährigen Richard-Wagner-Festspiele weisen die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzepts für die Festspiele umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig sind.
Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ wird zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn bis etwa eine Stunde nach Vorstellungsende vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße bzw. die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besuchern, die über die A 9 / Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.
An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr bei Bedarf durch die Polizei geregelt.
Da erfahrungsgemäß mit hohem Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von zehn Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „C“ werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern erhoben.
Auf dem Besucherparkplatz „D“ stehen vier mobile Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.
Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis werden auf dem Parkplatz „A“ bzw. am 25. Juli auf Parkplatz „B“ gesonderte, kostenfreie Parkplätze ausgewiesen.
Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie Taxis können alle, vor allem auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, mit Anfahrt über die Siegfried-Wagner-Allee direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen bzw. diese nach der Aufführung dort abholen. Die Abfahrt erfolgt wiederum ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25. Juli ausgesetzt. An diesem Tag wird ein Taxistand im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.
Insbesondere am Premierentag, dem 25. Juli, sowie bei Bedarf an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Sonntag, dem 13. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt. Darüber hinaus ist das Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Festspielhauses und des Festspielparks nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.
Neben Zutrittskontrollen zum Festspielhaus müssen Gäste, die sich im Umfeld aufhalten, mit polizeilichen Personenkontrollen rechnen. Um diese Kontrollen zu vereinfachen und ohne größere Verzögerungen durchführen zu können, empfiehlt die oberfränkische Polizei, ein amtliches Identitätspapier mitzuführen.
Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme von Taschenschirmen) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.
Die Veranstalter erwarten auch in diesem Jahr zur Premierenvorstellung neben zahlreichen Politikern und Prominenten eine Vielzahl von Gästen und Zuschauern. Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt werden als einsatzführende Dienststellen gemeinsam mit weiteren polizeilichen Unterstützungskräften für einen störungsfreien Verlauf der Festspiele sorgen.
Zur Auffahrt der Festspielgäste und während der Premierenaufführung wird ein Team der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberfranken am 25. Juli 2025 im Bereich des Festspielhauses anwesend sein.