Veröffentlicht am 06.12.2023 13:40, aktualisiert am 06.12.2023 15:25

Gewässer schützen: Gemeinden unterzeichnen Vereinbarung

Am 21. November 2023 unterzeichneten in Bayreuth die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt zwei Vereinbarungen für die Zukunft ihrer Gewässer. (Foto: jle)
Am 21. November 2023 unterzeichneten in Bayreuth die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt zwei Vereinbarungen für die Zukunft ihrer Gewässer. (Foto: jle)
Am 21. November 2023 unterzeichneten in Bayreuth die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt zwei Vereinbarungen für die Zukunft ihrer Gewässer. (Foto: jle)
Am 21. November 2023 unterzeichneten in Bayreuth die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt zwei Vereinbarungen für die Zukunft ihrer Gewässer. (Foto: jle)
Am 21. November 2023 unterzeichneten in Bayreuth die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Wasserwirtschaftsamt zwei Vereinbarungen für die Zukunft ihrer Gewässer. (Foto: jle)

Nur noch wenige Flüsse in Bayern befinden sich in einem natürlichen Zustand. Um das Wasser als eine der wichtigsten Lebensgrundlagen zu schützen, wurde in der Europäischen Union die Wasserrahmenrichtlinie eingeführt. Diese hat das Ziel, die Gewässer Europas wieder in einen guten Zustand zu bringen.

Dies gilt auch für den Roten Main und seine Nebengewässer von Ölschnitz mit Laimbach, Bieberswöhrbach, Kirrlohbach über Aubach, Tappert, Mistel, Dühlbach und Rottelbach bis zum Friesenbach. Nachdem Wasser nicht an Gemeinde- und auch nicht an Landkreisgrenzen Halt macht, vereinbarten die Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet mit dem Wasserwirtschaftsamt Hof gemeinsam zwei sogenannte Umsetzungskonzepte zu erstellen.

Hierin werden Maßnahmen aufgezeigt, wie der Lebensraum in den Bächen und Flüssen für Tiere und Pflanzen in den nächsten Jahren verbessert werden kann. Denkbar sind dabei Maßnahmen, die die Struktur (variierende Gewässerbreiten, Fließtiefen und Fließgeschwindigkeiten) verbessern. Dazu können zum Beispiel Störsteine oder Totholz in den Gewässerlauf eingebaut werden. Das Herstellen der Durchgängigkeit an Barrieren u. a. durch Umgehungsgewässer, ermöglicht Fischen wieder das Wandern. Sobald ein erster Entwurf erstellt ist, wird dieser mit Betroffenen und der Öffentlichkeit diskutiert und weiterentwickelt. Da ein großer Teil der Gewässer in staatlicher Zuständigkeit liegt, übernimmt das Wasserwirtschaftsamt Hof die Federführung für die Erstellung der Umsetzungskonzepte - also auch für die kleinen Bäche, die in kommunaler Zuständigkeit liegen. Die Kommunen erhalten auf ihre Kostenanteile eine staatliche Förderung von 75 Prozent vom Freistaat Bayern.

Die Vereinbarung unterzeichneten die Städte Bayreuth und Creußen, die Gemeinden Eckersdorf, Emtmannsberg, Gesees, Haag, Heinersreuth, Hummeltal, Mistelbach, Prebitz, Seybothenreuth und Speichersdorf sowie der Markt Schnabelwaid (alle Landkreis Bayreuth). Aus dem Landkreis Kulmbach unterzeichneten die Gemeinde Neudrossenfeld sowie die Märkte Kasendorf und Thurnau die Vereinbarung.


Von Jürgen Lenkeit
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