Veröffentlicht am 16.07.2026 09:25

Exmann muss geschenktes Cabrio herausgeben

Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)
Dr. jur. Barbara Gollner, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin. (Foto: Dr. jur. Barbara Gollner)

Traumhochzeit am Strand
Ein Paar aus Franken heiratet romantisch am Strand einer Tropeninsel. Anlässlich der Trauung übergab der Bräutigam seiner Braut vor den versammelten Hochzeitsgästen auf Knien (so Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Nürnberg) die in Geschenkpapier eingewickelten Kennzeichen für ein Cabrio. Bei Abholung des Autos erhielt die Ehefrau einen der beiden Fahrzeugschlüssel und wurde in die Zulassungsbescheinigung Teil 2 („Fahrzeugbrief“) eingetragen.

Ehemann holt Cabrio aus Werkstatt ab
Kurz nach der Traumhochzeit kam es leider zur Trennung. Im Rahmen der Auseinandersetzung entbrannte ein Streit um das nämliche Cabrio: Der Ehemann holte den Wagen aus der Werkstatt eigenmächtig mit seinem Zweitschlüssel ab und argumentierte, er habe es kurz vor der Hochzeit auf den Namen seiner Firma zur gemeinsamen Nutzung erworben. Die Firma hätte die Steuer- und Benzinkosten getragen, so dass er der Ehefrau lediglich anlässlich der Hochzeit die Nutzung des Fahrzeuges als Geschäftswagen seiner Firma geschenkt habe. Durch die Trennung habe sie nun keinen Anspruch mehr auf das Fahrzeug.

Ehefrau fordert Herausgabe als Eigentümerin
Die Ehefrau hingegen argumentierte, sie habe einen Herausgabeanspruch gemäß § 985 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als Eigentümerin. Sie verwies auf die Hochzeitsgäste und benannte diese als Zeugen dafür, dass sie Eigentümerin durch Schenkung des Cabrios am Strand geworden sei. Auch die Kostenübernahme seitens der Firma sowie die Einbehaltung des Zweitschlüssels würde dem nicht entgegenstehen. Sie selbst habe immerhin die Kfz-Haftpflicht-Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen.

Eigentumsübergang am Strand?
Das Gericht prüfte, ob bereits am Strand ein Eigentumsübergang (durch die Übergabe der in Geschenkpapier eingewickelten Kennzeichen) stattgefunden haben könnte. Für eine Eigentumsübertragung ist neben der Einigung über die Übertragung auch regelmäßig die physische Übergabe der Sache erforderlich. Dies wäre bei Einbehalten eines Zweitschlüssels schon fraglich. Das Gericht argumentierte aber, dass dies bei Eheleuten so nicht gelte. Der Ehemann wurde ver-pflichtet, das Cabrio herauszugeben: das Cabrio sei ein Hochzeitsgeschenk des Bräutigams an seine Frau gewesen. Es wurde das Hochzeitsbild am Strand und die Aussagen der vernommenen Hochzeitsgäste gewertet. Die Frau war Eigentümerin geworden. Daran ändere sich nichts dadurch, dass der Ehemann des Zweitschlüssel behalte habe: Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 1353 BGB) würde die Pflicht resultieren, sich wechselseitig die Benutzung von Haushaltsgegenständen zu gestatten. Dies gelte auch dann, wenn ein Ehegatte Alleineigentümer der Sache sei.

Das Cabrio als Haushaltsgegenstand?
Zunächst stellte das Gericht klar, dass das Cabrio ein Haushaltsgegenstand sein kann. DerEhemann habe das Cabrio ursprünglich zur gemeinsamen Nutzung angeschafft, weshalb es als Haushaltsgegenstand im Sinne von § 1361a BGB zu qualifizieren sei. Nun sei mit dem Scheitern der Ehe der Mitbenutzungsanspruch des Ehemannes allerdings entfallen.

Er muss daher nach Ansicht des OLG Nürnberg, Endbeschluss vom 14.04.2026, AZ 11 UF 940/25, seiner getrennt lebenden Ehefrau das Cabrio herausgeben. Da der Ehemann mit dieser Entscheidung keinesfalls zufrieden sein kann, wäre ihm beim nächsten Mal anzuraten, sich vorher anwaltliche Beratung zu suchen.

Ihr Ansprechpartner rund ums Recht

Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Gollner
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin


Von red
north