Veröffentlicht am 11.06.2026 12:44

Patientenrechte

Gert Lowack  (Foto: red )
Gert Lowack (Foto: red )
Gert Lowack (Foto: red )
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Gert Lowack (Foto: red )

Patienten haben im deutschen Gesundheitswesen eine Vielzahl gesetzlich geschützter Rechte.

Diese Rechte dienen dazu, die Selbstbestimmung des Patienten zu sichern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arzt und Patient herzustellen. Gerade weil medizinische Behandlungen häufig mit erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden sind, kommt einer umfassenden Information und Aufklärung besondere Bedeutung zu.

Zu den grundlegenden Rechten zählt zunächst die freie Arzt- und Therapiewahl. Jeder Patient darf grundsätzlich selbst entscheiden, welchem Arzt er sich anvertraut und welche Behandlungsmethode er in Anspruch nehmen möchte. Dieses Selbstbestimmungsrecht setzt allerdings voraus, dass der Patient ausreichend informiert wird. Deshalb hat der behandelnde Arzt die Pflicht, den Patienten verständlich über die Diagnose, den Verlauf der Erkrankung, mögliche Behandlungsmethoden sowie die erforderliche Nachsorge aufzuklären.

Von besonderer praktischer Bedeutung ist die sogenannte Risikoaufklärung vor medizinischen Eingriffen. Jeder ärztliche Eingriff stellt rechtlich betrachtet eine Körperverletzung dar, die nur durch die wirksame Einwilligung des Patienten gerechtfertigt wird. Damit der Patient wirksam einwilligen kann, muss er zuvor über die wesentlichen Risiken der Behandlung informiert werden. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Aukllärung, kann der Arzt selbst dann haften, wenn die Behandlung medizinisch fehlerfrei durchgeführt wurde. Entscheidend ist dann, dass sich gerade ein Risiko verwirklicht hat, über das der Patient hätte informiert werden müssen.

Wie umfangreich die Aufklärung ausfallen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei dringend notwendigen oder lebensrettenden Maßnahmen, dürfen an die Aufklärung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Anders ist dies jedoch bei Eingriffen ohne zwingende medizinische Notwendigkeit, etwa bei Schönheitsoperationen. In solchen Fällen muss besonders umfassend über sämtliche denkbaren Risiken, Erfolgsaussichten und mögliche Folgeschäden informiert werden.

Auch über alternative Behandlungsmöglichkeiten muss der Arzt aukllären, sofern tatsächlich gleichwertige Behandlungsalternativen bestehen. Voraussetzung ist, dass diese bei vergleichbarer Erfolgsaussicht ein geringeres Risiko aufweisen oder den Patienten weniger belasten. Nur dann kann der Patient eine eigen-verantwortliche Entscheidung treffen.

Die Aufklärung hat grundsätzlich rechtzeitig zu erfolgen. Der Patient soll ausreichend Zeit haben, die Informationen zu überdenken und seine Entscheidung frei zu treffen. Deshalb erfolgt die Aufklärung in der Regel spätestens etwa 24 Stunden vor einem geplanten Eingriff.

In Notfällen oder bei akuter Lebensgefahr kann eine vorherige Aufklärung allerdings entbehrlich sein.

Von erheblicher Bedeutung ist zudem die ärztliche Dokumentationspflicht. Art, Inhalt und Zeitpunkt der Aufklärung müssen sorgfältig in den Krankenunter-lagen festgehalten werden.

Fehlt eine ausreichende Dokumentation, kann es für den Arzt schwierig werden nachzuweisen, dass der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt wurde.

Umgekehrt haben Patienten und Angehörige regelmäßig ein umfassendes Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen, um Behandlungsabläufe und Entscheidungsprozesse nachvollziehen zu können.


Von red
north