Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Eine Generation tritt in den Ruhestand ein, während eine neue heranwächst. Dieser Generationenwechsel ist sowohl an Arbeitsplätzen als auch in beruflichen Ehrenämtern zu beobachten. Bei den Wahlen der Schwerbehindertenvertretungen im Jahr 2026 werden viele erfahrene Vertrauenspersonen aus ihrem Amt ausscheiden.
„Die Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben sind eine wichtige Institution für die Inklusion”, betont Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Menschen, die sich plötzlich mit einer Behinderung konfrontiert sehen, finden bei ihnen Verständnis und Stabilität. Wer sich gerne für andere einsetzt, ist genau richtig als Vertrauensperson!”
Doch wie wird eine Wahl der Schwerbehindertenvertretung organisiert? Wie wird gewählt und was gibt es zu beachten? Das Inklusionsamt Bayern kennt die Antworten auf diese Fragen und legt in seinem Kursprogramm 2026 daher einen Schwerpunkt auf die anstehenden Wahlen. Auch über die Leistungen des Inklusionsamts an Arbeitgeber oder an Menschen mit Behinderung informieren die Referenten.
„Unsere Schulungen vermitteln nicht nur Wissen. Sie bieten auch einen offenen Raum für den Austausch mit erfahrenen Vertrauenspersonen”, erklärt Christian Weißenberger, Leiter des Inklusionsamts Bayern. „Wenn man neue Impulse mit jahrelanger Expertise verbindet, profitieren alle Teilnehmenden davon. Durch diese Veranstaltungen, aber auch durch ein breites Repertoire an Informationsmaterial, erhalten Sie das nötige Handwerkszeug für Ihre verantwortungsvolle und erfüllende Aufgabe.”
Apropos Generationenwechsel: Auch der Kurskatalog des ZBFS-Inklusionsamts geht mit der Zeit und ist jetzt nur noch digital verfügbar. Das ändert jedoch nichts an unserem hohen Qualitätsanspruch. Melden Sie sich gleich unter https://www.kurse-inklusionsamt-bayern.de/ für unsere praxisnahen Schulungen an.
Weiterführende Informationen zu den Leistungen des ZBFS-Inklusionsamts sowie zu den weiteren Aufgaben und Leistungen der Landesbehörde ZBFS finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zbfs.bayern.de.