Veröffentlicht am 10.07.2025 12:50

Bayreuther Festspiele: Hinweise zu den Verkehrsregelungen

Foto: red
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Am Sonntag, 13. Juli, beginnen am Grünen Hügel die Generalproben zu den diesjährigen Richard-Wagner-Festspielen.

Stadt Bayreuth und Polizeipräsidium Oberfranken weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Rahmen des Sicherheitskonzeptes für die Festspiele umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen notwendig werden.

Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ wird zwei Stunden vor Vorstellungsbeginn bis circa eine Stunde nach Vorstellungsende vollständig für den Verkehr gesperrt. Die Zufahrt zu den Parkplätzen erfolgt ausschließlich über die Tristanstraße beziehungsweise die Tannhäuserstraße (vom Grünen Baum kommend) und die Straße „An der Bürgerreuth“. Besucherinnen und Besuchern, die über die A 9 / Ausfahrt Bayreuth-Nord anreisen, wird empfohlen, bereits von der Riedinger Straße kommend am Grünen Baum abzufahren und der Wegweisung zum Festspielhaus zu folgen.

An einzelnen Kreuzungen wird der Verkehr im Bedarfsfall durch die Polizei geregelt.

Parkgebühr möglichst passend bereithalten
Da erfahrungsgemäß mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um den Festspielhügel zu rechnen ist, wird empfohlen, rechtzeitig vor Vorstellungsbeginn anzureisen und die Parkgebühr möglichst passend bereits bei der Anfahrt bereitzuhalten. Die Parkgebühren in Höhe von zehn Euro pauschal pro Tag für die Besucherparkplätze „B“ und „C“ werden unmittelbar an der Zufahrt zu den Parkplätzen von den durch die Stadt Bayreuth eingesetzten Parkplatzeinweisern vereinnahmt.

Auf dem Besucherparkplatz „D“ stehen vier mobile Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung.

Parkplätze für Schwerbehinderte
Für Schwerbehinderte mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis werden auf dem Parkplatz „A“ beziehungsweise am 25. Juli auf Parkplatz „B“ gesonderte, kostenfreie Parkplätze ausgewiesen.

Mietwagen und Taxis
Mietwagen mit Ausnahmegenehmigung der Stadt Bayreuth sowie Taxis können alle, vor allem auch mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste mit Anfahrt über die Siegfried-Wagner-Allee direkt in den Sperrbereich am Festspielhügel bringen beziehungsweise diese nach der Aufführung dort abholen. Die Abfahrt erfolgt wiederum ausschließlich über die Siegfried-Wagner-Allee. Die Regelung wird allerdings am 25. Juli ausgesetzt. An diesem Tag wird ein Taxistand im Festspielpark an der Tristanstraße eingerichtet.

Haltverbote beachten
Insbesondere am Premierentag, 25. Juli, sowie im Bedarfsfall an einzelnen weiteren Tagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbotsregelungen. Teilweise bestehen diese Haltverbotsregelungen bereits ab Sonntag, 13. Juli, für die gesamte Festspielzeit. Diese sind zwingend zu beachten. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden durch die Polizei abgeschleppt. Darüber hinaus ist das Abstellen von Fahrrädern im Bereich des Festspielhauses und des Festspielparks nur an den dafür gekennzeichneten Stellen gestattet.

Die Bayreuther Festspiele weisen weiter darauf hin, dass am Einlass ein Ausweisdokument vorzuzeigen ist sowie Gepäckstücke (größer als DIN A4), Rucksäcke, Sitzkissen und Regenschirme (mit Ausnahme Knirps-Größe) im Festspielhaus aus Sicherheitsgründen nicht gestattet sind. Neben den Garderoben stehen Schließfächer außerhalb des Festspielgebäudes zur Verfügung.


Von red
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