Mit dem Beginn der Richard-Wagner-Festspiele gelten rund um den Festspielhügel besondere Sicherheits- und Verkehrsregeln. Darauf weisen die Stadt Bayreuth und das Polizeipräsidium Oberfranken hin.
Die Festspielauffahrt über die Siegfried-Wagner-Allee und die Straße „Festspielhügel“ bleibt während der gesamten Festspielzeit für den Verkehr gesperrt. Die Besucherparkplätze sind ausschließlich über die Tristanstraße, die Tannhäuserstraße (vom „Grünen Baum“ kommend) sowie die Straße „An der Bürgerreuth“ erreichbar. Wer über die A9 anreist und die Ausfahrt Bayreuth-Nord nutzt, sollte bereits an der Kreuzung „Grüner Baum“ abbiegen und der Beschilderung zum Festspielhaus folgen.
An einzelnen Kreuzungen regelt die Polizei bei Bedarf den Verkehr.
Da rund um den Festspielhügel mit hohem Verkehrsaufkommen gerechnet wird, sollten Besucher frühzeitig anreisen. Die Parkgebühr sollte möglichst passend bereitgehalten werden. Auf Parkplatz B ist auch Kartenzahlung möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro pro Tag für die Besucherparkplätze B und C. Sie wird direkt an der Zufahrt erhoben.
Auf Parkplatz D stehen vier mobile Ladesäulen für Elektroautos bereit.
Für Menschen mit einem amtlichen Schwerbehinderten-Parkausweis sind kostenlose Stellplätze vorgesehen. Diese befinden sich auf Parkplatz A, am Premierentag (25. Juli) auf Parkplatz B.
Während der Festspiele gibt es im Festspielpark an der Tristanstraße einen Taxistand. Für Mietwagen ist südlich der Wotanstraße ein eigener Bereich eingerichtet. Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität dürfen von Taxis und Mietwagen bis zur Einfahrt des Besucherparkplatzes B gebracht werden.
Vor allem am Premierentag sowie an weiteren Einsatztagen gelten in der Gravenreutherstraße, Tristanstraße, Tannhäuserstraße und „An der Bürgerreuth“ umfangreiche Haltverbote. Teilweise treten sie bereits ab dem 18. Juli in Kraft und gelten bis zum Ende der Festspiele. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt.
Fahrräder dürfen rund um das Festspielhaus nur an den ausgewiesenen Abstellplätzen geparkt werden.
Neben den Einlasskontrollen müssen Besucher im Umfeld des Festspielhauses mit Personenkontrollen durch die Polizei rechnen. Deshalb wird empfohlen, einen gültigen Ausweis mitzuführen.
Im Festspielhaus können Jacken, Regenschirme und Taschen an der Garderobe abgegeben werden. Erlaubt ist lediglich eine kleine Handtasche mit maximal 29 × 21 × 21 Zentimetern und einem Fassungsvermögen von höchstens zehn Litern. Sie muss während der Vorstellung auf dem Schoß liegen. Unter den Sitzen dürfen keine Taschen verstaut werden. Zusätzlich stehen vor dem Festspielhaus eine begrenzte Zahl an Schließfächern zur Verfügung.
Zur Premiere am 25. Juli werden erneut zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Gesellschaft und Kultur erwartet. Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt sorgen gemeinsam mit weiteren Einsatzkräften für die Sicherheit.