Veröffentlicht am 14.07.2025 11:53

Anette Kramme zur IRZ-Präsidentin gewählt

Bei der Kuratoriumssitzung (von links): IRZ-Vizepräsidentin Ramona Pisal, Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht und IRZ-Geschäftsführer Stefan Hülshörster.  (Foto: red)
Bei der Kuratoriumssitzung (von links): IRZ-Vizepräsidentin Ramona Pisal, Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht und IRZ-Geschäftsführer Stefan Hülshörster. (Foto: red)
Bei der Kuratoriumssitzung (von links): IRZ-Vizepräsidentin Ramona Pisal, Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht und IRZ-Geschäftsführer Stefan Hülshörster. (Foto: red)
Bei der Kuratoriumssitzung (von links): IRZ-Vizepräsidentin Ramona Pisal, Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht und IRZ-Geschäftsführer Stefan Hülshörster. (Foto: red)
Bei der Kuratoriumssitzung (von links): IRZ-Vizepräsidentin Ramona Pisal, Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme, IRZ-Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht und IRZ-Geschäftsführer Stefan Hülshörster. (Foto: red)

Anette Kramme, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), wurde am Montag auf der Kuratoriumssitzung der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) zur Präsidentin gewählt.

„Ich danke den Kuratoriumsmitgliedern herzlich für ihr Vertrauen. Die Arbeit der IRZ ist von großer Bedeutung - besonders wenn es darum geht, rechtsstaatliche Strukturen in Drittländern zu stärken. Ich freue mich sehr, diese wichtige Aufgabe aktiv mitgestalten zu können”, freut sich die Sozialdemokratin aus Bayreuth über die Berufung.

Im Gespräch mit inbayreuth erklärt Anette Kramme ihr Aufgabengebiet und die Intention der IRZ:

Hatten Sie bisher schon Verknüpfungspunkte zur IRZ?
Ja, in der Vergangenheit hatte ich bereits lose Verknüpfungspunkte zur IRZ, insbesondere über die Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Während meiner Zeit als Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) war ich unter anderem an einem Projekt mit der Republik Moldau beteiligt. Dort unterstützten wir die Angleichung des nationalen Arbeitsrechts an das EU-Recht sowie den Aufbau von Kapazitäten bei Kontrollbehörden. Rechtsstaatlichkeit, das zentrale Thema der IRZ, spielte dabei eine wichtige Rolle. Darüber hinaus ist mir die Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die Modernisierung von Rechtssystemen reformwilliger Staaten außerhalb der EU seit langem ein persönliches Anliegen.

Wie kommt man zu der Ehre, IRZ-Präsidentin zu werden?
Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) ist eine institu-tionelle Zuwendungsempfängerin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher-schutz (BMJV) und eine wichtige Akteurin der deutschen Justizaußenpolitik. Die fachliche Steuerung der IRZ erfolgt durch das BMJV. Es hat sich bewährt, dass die Funktion der IRZ-Präsidentin und die Rolle als Parlamentarische Staatssekretärin im BMJV in Personalunion besetzt sind. Das ermöglicht insbesondere bei hochrangigen Kontakten zu Partnerstaaten eine starke und einheitliche Vertretung. Die Wahl der Präsidentin erfolgt durch das Kuratorium und steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Bundesjustizministerin. Ich freue mich sehr, dass Bundesjustizministerin Stefanie Hubig mich für dieses Amt vorgeschlagen hat.

Was ist Ihr vordringliches Ziel bzw. Ihre erste Aufgabe als Präsidentin?
Das Präsidium arbeitet ehrenamtlich. Als Präsidentin leite ich die Kuratoriumssitzungen und Mitgliederversammlungen. Unterstützt werde ich dabei von den Vizepräsidenten Ramona Pisal und Prof. Dr. Stephan Wernicke sowie der Hauptgeschäftsführerin Alexandra Albrecht.

Die IRZ konzentriert sich aktuell stark auf die Länder der EU-Beitrittskandidaten – etwa die Ukraine, Moldau und die westlichen Balkanstaaten – mit dem Ziel, die Rechtsangleichung an EU-Standards zu fördern. Darüber hinaus ist die IRZ in Ländern wie Vietnam, Armenien, Usbekistan, Kasachstan und Jordanien aktiv, die in der aktuellen geopolitischen Lage strategisch wichtiger geworden sind.

Ich möchte gemeinsam mit dem BMJV und den IRZ-Mitgliedern prüfen, wie wir die Arbeit in reformwilligen afrikanischen Staaten verstärken können. Europa und Deutschland sollten gerade in Afrika angesichts globaler Herausforderungen präsenter sein.

Ein besonderes Anliegen ist mir die Begleitung erfolgreicher Reformen, wie zuletzt in Vietnam, wo es nach langjähriger Zusammenarbeit gelungen ist, die Todesstrafe für mehrere Tatbestände abzuschaffen – ein bedeutender Fortschritt. Ebenso werde ich die anstehende Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung zur rechtlichen Zusammenarbeit mit Usbekistan vornehmen. Dabei geht es um die Förderung von Gesetzgebung, Justizentwicklung, Menschenrechtsschutz und Korruptionsbekämpfung.

In welchem Umfang wird Sie diese Aufgabe beanspruchen?
Als Parlamentarische Staatssekretärin bin ich bereits für Europaangelegenheiten und internationale Zusammenarbeit zuständig – die IRZ-Themen überschneiden sich also stark mit meinem bestehenden Aufgabenbereich. Hinzu kommen zwei Kuratoriumssitzungen pro Jahr, Vorstandssitzungen und gelegentliche Auslandsreisen. Außerdem empfange ich regelmäßig ausländische Delegationen zu Fachgesprächen im Ministerium. Ich messe der Aufgabe der IRZ, rechtsstaatliche Strukturen in reformwilligen Partnerländern zu fördern, eine hohe Bedeutung bei und engagiere mich gerne für diese wichtige Arbeit.

IRZ 1992 gegründet

Unterstützerin bei Reformvorhaben

Die IRZ fördert die rechtsstaatliche Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich Recht zwischen Deutschland und Partnerländern. Die IRZ wurde 1992 als eingetragener, gemeinnütziger Verein gegründet. Vorausgegangen waren Anfragen, mit denen die damaligen Umbruchstaaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas das Bundesjustizministerium um Unterstützung bei den anstehenden Reformen baten. Seitdem unterstützt die IRZ derzeit rund 20 Partnerstaaten, darunter Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro oder Serbien, bei deren rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben. Dabei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus der Tätigkeit.


    Von Udo Fürst
    Udo Fürst
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