Hubert K. (Name der Red. bekannt) ist von Geburt an blind. Ohne Hilfe wäre der 56-Jährige auf verlorenem Posten. Trotz aller Probleme versorgt sich der alleinlebende Bayreuther noch weitgehend selbst. „In meiner Wohnung kenne ich mich aus, da weiß ich, wo was steht und wo ich hinlangen muss.”
Wenn Hubert K. aber seine Wohnung verlassen muss, sei es für Einkäufe, Behördengänge oder Arztbesuche, ist er auf Unterstützung angewiesen. Und diese unterstützung bekommt er von seinem Blindenführerhund Magda, einem neun Jahre alten Golden Retriever. Seit zwei Jahren weicht die gutmütige Hündin nicht von seiner Seite, begleitet beziehungsweise führt in zuverlässig durch die Stadt.
Der Hund ist der beste Assistent des Menschen. Oder ist er nicht eigentlich bester Freund? Beides ist möglich, wenn ein Hund als Assistenzhund ausgebildet ist.Am 10. Oktober war Welttag des Hundes, hier werden die vierbeinigen Freunde des Menschen gefeiert – sie sind Spielkameraden, Seelentröster und manchmal auch Lebensretter.
Vor allem Assistenzhunde sind mehr als nur tierische Begleiter: Sie schenken Menschen mit Behinderungen mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität.
In Bayern sorgt die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) mit Sitz in Bayreuth dafür, dass Menschen mit Behinderungen stets einen Assistenzhund an ihrer Seite haben können, auch beim Betreten von öffentlichen Gebäuden, wo andere tierische Begleiter zumeist draußen bleiben müssen.
Für Personen mit Wohnsitz in Bayern ist die ZBDS-Region Unterfranken zuständig. Sie prüft die Anerkennung von Assistenzhunden und stellt Ausweisdokumente und Abzeichen aus. Seit Inkrafttreten der bundesweiten Assistenzhundeverordnung (AHundV) zum 1. März 2023 hat das ZBFS-Region Unterfranken 270 Assistenzhunde anerkannt.
„Ob Blindenführhund, Signal- oder Mobilitätsassistenzhund – diese speziell ausgebildeten Tiere leisten Tag für Tag erstaunliches und unterstützen Menschen mit Einschränkungen dabei, den Alltag zu bewältigen“, betont Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS und ergänzt: „Ganz im Sinne der Inklusion darf Menschen mit Behinderungen wegen der Begleitung eines Assistenzhunds der Zutritt zu – für den allgemeinen Publikums- und Benutzungsverkehr zugänglichen – Anlagen und Einrichtungen nicht verweigert werden.“
Das regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das durch die Assistenzhundeverordnung ergänzt wird. Mit der Verordnung werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden sowie eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde festgesetzt. Durch einen Lichtbildausweises für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen anerkannten Assistenzhund handelt.
Hubert K. weiß die Unterstützung seiner Magda jeden Tag zu schätzen, ist dankbar für die Hilfe, die ihm das Leben wenigstens ein kleines bisschen leichter macht. „Ich weiß nicht, was ich ohne Magda tun würde. Und ich kann mich noch gut erinnern, als ich sie noch nicht hatte, als ich mich alleine durch die Stadt tasten musste. Das war jedes Mal ein Abenteuer.”