Bayreuth/Oberfranken. Die Handwerkskammer für Oberfranken, der ehemalige Hauptgeschäftsführer der HWK, Horst Eggers, und der frühere Präsident der HWK, Thomas Zimmer, haben sämtliche vor dem Landgericht Bayreuth anhängigen Rechtsstreitigkeiten beigelegt. Die außergerichtliche Einigung bezieht sich auf alle Rechtsstreitigkeiten und schließt auch die Verfahren der Kammer-Tochter Gewerbe Treuhand Oberfranken GmbH (GTO) ein. Damit beenden die Parteien die bereits seit knapp fünf Jahren andauernde juristische Auseinandersetzung um mögliche Pflichtverletzungen im Amt.
Die getroffene Vereinbarung, die weder von der Handwerkskammer ein Eingeständnis einer fehlerhaften Einschätzung noch von den Beklagten ein Verschulden beinhaltet, soll das Handwerk befrieden und es allen Beteiligten ermöglichen, zügig den Blick in die Zukunft und auf die anstehenden Herausforderungen zu richten. Die Verfahren sind eine Folge von Veruntreuungen, die bei der Kammer-Tochter Gewerbetreuhand Oberfranken (GTO) bis in das Jahr 2019 stattgefunden haben. Während der für die Veruntreuungen verantwortliche, frühere Mitarbeiter inzwischen zu einer Haftstrafe verurteilt ist, stellten sich im Zuge der umfassenden internen Aufklärungsarbeit der Handwerkskammer weitergehende Fragen: vor allem zu Verantwortlichkeiten und möglicherweise entstandenen Aufsichtspflichtverletzungen der zu dieser Zeit handelnden Personen. Diese Fragen lagen den verschiedenen Verfahren vor dem Landgericht beziehungsweise Oberlandesgericht zugrunde.
Mit der außergerichtlich erzielten Einigung wurden diese Rechtsstreitigkeiten beigelegt. Über den Inhalt der Vereinbarung wurde zudem Stillschweigen vereinbart, ebenso dass keine der beteiligten Parteien weitere Vorwürfe erheben oder weitere Forderungen geltend machen kann.
Unabhängig davon wurde jetzt auch die Beteiligung der Handwerkskammer an der inzwischen restrukturierten GTO erfolgreich verkauft. Die Steuerberatungsgesellschaft, früher eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der HWK, war durch die Veruntreuungen in Schieflage geraten. Durch einen Beschluss der Vollversammlung der HWK, die Ende 2019 ein Darlehen gewährte und die Beteiligung der Rosenschon und Partner Steuerberatungsgesellschaft GmbH (ROP) ermöglichte, konnte die GTO fortgeführt und restrukturiert werden. Mit Erfolg. Inzwischen erwirtschaftet die Steuerberatungsgesellschaft wieder Überschüsse.
Ende vergangenen Jahres ist die bereits im Fortführungskonzept festgelegte Frist abgelaufen, zu der sich beide Seiten – HWK und ROP – gegenseitig das Ankaufs- bzw. Andienungsrecht eingeräumt hatten. Die Option wurde genutzt, ROP hat nun nach Abschluss intensiver Verhandlungen die restlichen GTO-Anteile der Handwerkskammer übernommen. „Wir haben einen sehr guten Verkaufspreis auf Marktniveau erzielt“, zeigt sich HWK-Geschäftsführer Prof. Dr. Sebastian Serfas, der die Verhandlungen geführt hat, sehr zufrieden. „Heute können wir endgültig sagen: Die damalige Entscheidung der Vollversammlung, die GTO zu retten, hat sich als goldrichtig erwiesen. Durch den erfolgreichen Abschluss konnten alle damals eingebrachten Mittel mehr als ausgeglichen werden. Der Einsatz hat sich gelohnt.“