Der 66-Jährige war schon in Deutschland dreimal wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Jetzt hat ihn auch ein österreichisches Gericht wegen Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung zu zehn Monaten „bedingter Haft“ verurteilt. „Bedingt” bedeutet im Nachbarland „auf Bewährung”.
Der Oberfranke komme aus der Region „zwischen Bayreuth und der tschechischen Grenze”, hieß es. Näheres wollte eine Sprecherin des Landesgerichts Ried in Oberösterreich nicht mitteilen.
Was war geschehen an jenem Apriltag dieses Jahres? Der Angeklagte soll damals eine Muslima mit Kopftuch beschimpft, rassistisch beleidigt, bedroht und geschlagen haben. Zunächst seien Worte gefallen wie „Du schaust scheiße aus. Scheiß Allah“
Dann soll er das Opfer mit Gewalt gepackt haben, um ihr ein Würstchen in den Mund zu stecken, begleitet von der Aussage „Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen.“ Schließlich habe er der Frau den Arm verdreht und gedroht, ihr die Hand abzuhacken. Danach soll er ihr dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Während der Angeklagte die Vorwürfe bestritt und behauptete, nichts gegen den Islam zu haben und selbst geschlagen worden zu sein, sagte das Opfer in Abwesenheit des Beschuldigten im Zeugenstand aus, dass der Mann sie schwer beleidigt und sie durch die Faustschläge lange unter Schmerzen gelitten habe.
Sie habe sich wehren müssen und den Mann geschubst. Das Traurige: Geholfen habe ihr keiner der Wochenmarkt-Passanten, und die Polizei habe sie selbst anrufen müssen. Laut den Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN) hat der Angeklagte in der Verhandlung nur eingeräumt, etwas wie „Scheiß Allah“ genuschelt zu haben. Ansonsten habe die Frau ihn angegriffen und nicht umgekehrt.
Der Verurteilte hatte der Richterin laut österreichischen Medien im Vorfeld unterstellt, „befangen und eine „islamische Richterin“ zu sein. Dabei hat diese gar kein Glaubensbekenntnis, wie es in der Berichterstattung hieß. „Das tut mir leid, ich war voreingenommen“, habe der Mann dann in der Verhandlung zur Richterin gesagt. „Sie waren also wegen des Nachnamens besorgt. Was sagt das über Sie aus?“, habe die Richterin geantwortet.
Die Richterin sah auch keinen Grund, an den Angaben des Opfers zu zweifeln. Sie verurteilte ihn deshalb zu einer „bedingten Haftstrafe” mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Sollte der Mann aus dem östlichen Oberfranken innerhalb von drei Jahren straffällig werden, muss er die zehn Monate absitzen.
Gegen das Urteil legte der 66-Jährige Berufung ein. Darüber wird laut Gericht im Laufe der nächsten drei Monate entschieden.