Veröffentlicht am 08.10.2025 16:25

„Ich glaube, ich habe die Alte umgebracht.“

Foto: jm
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Vor dem Landgericht Bayreuth ist der Prozess gegen Werner M. aus Kulmbach zu Ende gegangen. Der 58-Jährige wurde wegen Mordes an seiner langjährigen Lebensgefährtin Claudia K. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anfang März seine Partnerin in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer getötet hat. Vorausgegangen war ein Streit, ausgelöst durch seinen Rückfall in den Alkohol. Das Opfer erlitt mehr als 20 Stich- und Schnittverletzungen und starb noch am Tatort.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling sprach von einem „Gewaltverbrechen, das scheinbar aus heiterem Himmel kam“. Claudia K. habe „auf grausame Weise ihr Leben verloren“.

Ein Streit eskaliert
Nach Überzeugung des Gerichts war die Beziehung zunächst glücklich. Doch als Werner M. wieder zu trinken begann, kam es immer häufiger zu Streit. Der Angeklagte habe versucht, seinen Alkoholkonsum zu verheimlichen. Außerdem sei er eifersüchtig gewesen, habe aber selbst über Datingportale Kontakt zu anderen Frauen gesucht.

Am 24. Februar 2025 trennte sich Claudia K. endgültig von ihm. Sie hatte sich mit dem Ende der Beziehung abgefunden. Der Angeklagte hingegen konnte die Trennung nicht akzeptieren.

Am 27. Februar schrieb er ihr auf eine WhatsApp-Statusmeldung mit einem Frühstücksfoto: „Lass es dir schmecken, solange du noch kannst.“

Der Tatabend
Am 2. März war Claudia K. zunächst mit einer Freundin unterwegs. Am Nachmittag fragte Werner M., wann sie nach Hause komme. Er hatte erkannt, dass seine neuen Kontakte aus dem Internet nicht funktionierten und machte das Opfer für seine Enttäuschung verantwortlich.

In seiner Wut fasste er den Entschluss, Claudia K. zu töten. Er holte zwei Jagdmesser aus dem Kleiderschrank, um vorbereitet zu sein. Kurz nachdem die Frau zurückkam, griff er sie an.

Innerhalb weniger Minuten stach er 24-mal auf sie ein – achtmal in den Kopfbereich. Dabei erlitt das Opfer Frakturen des Schädels. Ein Stich durch die rechte Schläfe führte zum Bewusstseinsverlust. Das Messer blieb stecken. Claudia K. starb durch starke Blutungen nach innen und außen sowie durch das Einatmen von Blut.

Die Richterin sagte: „Der Angeklagte nutzte die Ahnungslosigkeit seines Opfers aus. Er handelte mit der klaren Absicht, sie zu töten.“ Zum Tatzeitpunkt hatte Werner M. eine Blutalkoholkonzentration von 2,33 Promille.

Nach der Tat
Unmittelbar nach der Tat rief Werner M. seinen Sohn an und sagte: „Ich glaube, ich habe die Alte umgebracht.“ Als der Sohn ihm nicht glaubte, schickte der Vater ein Foto des Opfers. Der Sohn alarmierte daraufhin die Polizei.

Bis zum Eintreffen der Beamten versorgte der Angeklagte seine eigenen Wunden. Als die Polizei eintraf, sagte er: „Es war Notwehr. Die hat mich angegriffen.“ Zum Notarzt sagte er: „Da braucht ihr nicht mehr hin. Die ist fertig.“

Urteil
Das Gericht verurteilte Werner M. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen muss er tragen. Der Haftbefehl bleibt bestehen.

Richterin Deyerling betonte: „Es gibt keinen Ausgleich und keine Wiedergutmachung. Unsere Aufgabe war es, den wahren Ablauf zu klären. Das ist uns nach elf Verhandlungstagen gelungen.“


Von Jessica Mohr
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