Veröffentlicht am 13.05.2024 16:22

Explosionsgefahr: E-Tretroller in Bayreuther Stadtbussen verboten

E-Tretroller: Ab sofort in Bussen und U-Bahnen des VGN verboten - und somit auch in Bayreuther Stadtbussen. (Symbolbild: Lenkeit)
E-Tretroller: Ab sofort in Bussen und U-Bahnen des VGN verboten - und somit auch in Bayreuther Stadtbussen. (Symbolbild: Lenkeit)
E-Tretroller: Ab sofort in Bussen und U-Bahnen des VGN verboten - und somit auch in Bayreuther Stadtbussen. (Symbolbild: Lenkeit)
E-Tretroller: Ab sofort in Bussen und U-Bahnen des VGN verboten - und somit auch in Bayreuther Stadtbussen. (Symbolbild: Lenkeit)
E-Tretroller: Ab sofort in Bussen und U-Bahnen des VGN verboten - und somit auch in Bayreuther Stadtbussen. (Symbolbild: Lenkeit)

Mit dem E-Tretroller in den Bayreuther Stadtbus ein- oder aus diesem aussteigen und einen Teil der Strecke auf dem Flitzer zurücklegen, wird ab sofort nicht mehr funktionieren. In allen Bus-, Straßenbahn- und U-Bahnlinien des Ver­kehrs­ver­bund Groß­raum Nürn­berg (VGN) gilt ab sofort ein Mitnahmeverbot für die Roller. Das hat der VGN am Montag (13. Mai 2024) mitgeteilt.

In Regionalzügen und S-Bahnen bleibt das Mitführen der E-Fahrzeuge jedoch weiterhin erlaubt.

E-Tretroller im VGN-Gebiet ab sofort verboten

Der VGN macht Brand- und Explosionsgefahr sowie niedrige Sicherheitsstandards bei verwendeten Akkus geltend. Das Verbot erstreckt sich also über weite Teile Nordbayerns. Lokale Verkehrsanbieter haben keine Handhabe bei dem neuen Verbot für E-Tretroller.

Der VGN folgt laut Mitteilung einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Die wiederum gelte bereits in zahlreichen Städten. Hintergrund: Im europäischen Ausland hätten sich bereits Brände und Explosionen von E-Tretrollern im ÖPNV zugetragen. Dieser theoretischen Möglichkeit will der VGN in seinem Netz einen Riegel vorschieben.

In Regionalzügen bleiben E-Tretroller erlaubt

Dass E-Tretroller weiter in Regionalbahnen mitgeführt werden können, begründet der VGN mit einem brandschutztechnischen Gutachten. Das gelte für Busse oder U-Bahnen, jedoch nicht für andere Schienenfahrzeuge.

Vom Verbot nicht betroffen sind E-Bikes und Pedelecs sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Personen.


Von red
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