Vor dem Landgericht Bayreuth neigt sich ein aufsehenerregender Prozess dem Ende zu. Auf der Anklagebank sitzt Werner M. aus Kulmbach. Ihm wird vorgeworfen, Anfang März seine langjährige Lebensgefährtin Claudia K. in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer getötet zu haben. Vorausgegangen war ein Streit – ausgelöst auch durch den Rückfall des Angeklagten in den Alkohol. Das Opfer erlitt mehr als 20 Stich- und Schnittverletzungen und starb noch am Tatort.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft
Staatsanwältin Franziska Fleischmann zeichnete das Bild einer Beziehung, in der Werner M. zunehmend von Eifersucht, Kontrollbedürfnis und Selbstzweifeln getrieben war. Er habe seine Partnerin nicht allein ausgehen lassen wollen, ihr Kontakte zu anderen Männern unterstellt und gleichzeitig Bestätigung auf Datingplattformen gesucht. Nach außen sei er hilfsbereit und freundlich aufgetreten, im Privaten aber häufig rechthaberisch gewesen.
Nach einer Trennung Ende Februar ließ Claudia K. ihn kurzzeitig wieder in die Wohnung – offenbar in dem Glauben, die Situation sei geklärt. Doch am 2. März lauerte er ihr alkoholisiert auf. Laut Anklage stach er mit einem Jagdmesser insgesamt 24-mal auf sie ein, mit „absolutem Tötungsvorsatz“. Spuren deuteten auf einen massiven Kraftaufwand hin; Notwehr sei ausgeschlossen.
Besonders schwer wog für die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte seinem Sohn kurz nach der Tat nicht nur telefonisch Bericht erstattete, sondern ihm auch ein Foto des Opfers schickte. Mit rund 2 Promille sei er zwar erheblich alkoholisiert gewesen, habe aber zielgerichtet gehandelt. Die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe seien erfüllt. Fleischmann forderte lebenslange Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
Die Nebenklage schloss sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft vollumfänglich an.
Plädoyer der Verteidigung
Verteidiger Wolfgang Schwemmer betonte dagegen die Lücken in der Beweisführung: Es gebe keine unmittelbaren Tatzeugen. Zwar lasse sich der Ablauf anhand von Spuren und Gutachten rekonstruieren, doch bleibe vieles offen. Er schilderte eine Beziehung, die über 13 Jahre überwiegend harmonisch verlaufen sei, wiederholt aber durch die Alkoholsucht des Angeklagten belastet war.
Am Tattag habe Werner M. seine Partnerin umstimmen wollen. Als diese empört zurückkehrte, ihn zur Rede stellte und aufforderte, die Wohnung zu verlassen, sei ein Streit eskaliert. Aus Sicht der Verteidigung handelte es sich um eine impulsive Tat in einer Verzweiflungssituation – nicht um Mord. Weder Heimtücke noch niedere Beweggründe seien erkennbar. Schwemmer plädierte daher auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
Letztes Wort des Angeklagten
Zum Abschluss ergriff Werner M. selbst das Wort. Mit leiser Stimme erklärte er: „Es tut mir leid, dass durch mich meine Freundin ums Leben gekommen ist. Ich bereue es jeden Tag. Ich habe sie geliebt.“ Mehr wollte er nicht sagen.