Veröffentlicht am 28.10.2026 15:38

Abkochanordnung für Speichersdorf

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Das Wasser aus der Trinkwasserversorgungsanlage der im Gemeindebereich Speichersdorfgelegenen Ortsteile darf ab dem 28. Oktober 2026 nur noch in abgekochtem Zustand als Wasser für den menschlichen Gebrauch verwendet werden.

Das Wasser muss mindestens einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Ausgenommen sind die Ortsteile Brüderes, Teufelhammer und Beerhof.

Das Abkochgebot gilt nicht für die Wasserverwendung zur Körperpflege (z. B. zum Duschen, Baden), zum Reinigen von Bedarfsgegenständen (z. B. Geschirr), zum Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung.


Von Onlineredaktion
LV
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