Am 20. Juni beginnt der Sommer. Rund um dieses Datum feiern viele Vereine und Veranstalter die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Johannis- oder Sonnwendfeuer.

Wer in Bayreuth ein Sonnwendfeuer veranstalten möchte, muss wichtige Regeln beachten.
Sonnwendfeuer müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim städtischen Amt für Umwelt- und Klimaschutz angemeldet werden. Dabei sind die Daten der Verantwortlichen, der Brandort und die Branddauer anzugeben.

Wenn das Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet stattfindet, ist zusätzlich eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Es ist verboten, brennbare Flüssigkeiten zum Entzünden der Feuer zu verwenden. Sicherheitsabstände sind einzuhalten: fünf Meter zu Gebäuden und brennbaren Stoffen sowie 100 Meter zu Waldflächen und leicht entzündbaren Stoffen.

Abfälle wie Autoreifen, Plastiktüten, Haus- oder Sperrmüll dürfen nicht verbrannt werden. Nur trockenes, unbehandeltes Holz ist erlaubt. Da Holz- und Reisighaufen oft von Kleintieren wie Igeln, Eidechsen oder Vögeln bewohnt werden, sollte das Holz vor dem Abbrennen umgeschichtet werden, damit die Tiere fliehen können. Zudem muss ab 22 Uhr auf unnötigen Lärm verzichtet werden.

Liegt der Abstand zu Waldflächen unter 100 Metern, ist eine zusätzliche Erlaubnis beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erforderlich:

Ansprechpartnerin ist Hildegard Ziegler, 0921 5911416, hildegard.ziegler@aelf-by.bayern.de.