Veröffentlicht am 15.05.2025 16:10

Entscheidung auf dem Platz und nicht am „grünen Tisch”

Auch die Fans, in diesem Fall die Anhänger der Würzburger Kickers beim Spiel in Bayreuth, nervte die drohende Entscheidung am grünen Tisch über die Tabellensituation in der Regionalliga Bayern. (Foto: sd)
Auch die Fans, in diesem Fall die Anhänger der Würzburger Kickers beim Spiel in Bayreuth, nervte die drohende Entscheidung am grünen Tisch über die Tabellensituation in der Regionalliga Bayern. (Foto: sd)
Auch die Fans, in diesem Fall die Anhänger der Würzburger Kickers beim Spiel in Bayreuth, nervte die drohende Entscheidung am grünen Tisch über die Tabellensituation in der Regionalliga Bayern. (Foto: sd)
Auch die Fans, in diesem Fall die Anhänger der Würzburger Kickers beim Spiel in Bayreuth, nervte die drohende Entscheidung am grünen Tisch über die Tabellensituation in der Regionalliga Bayern. (Foto: sd)
Auch die Fans, in diesem Fall die Anhänger der Würzburger Kickers beim Spiel in Bayreuth, nervte die drohende Entscheidung am grünen Tisch über die Tabellensituation in der Regionalliga Bayern. (Foto: sd)

Rechtzeitig vor dem Beginn des letzten Spieltages der Saison 2024/25 in der Regionalliga Bayern herrscht jetzt zumindest Klarheit in der „Causa Schwaben Augsburg”. Das Schiedsgericht des 1. Zivilsenats am Oberlandesgericht Nürnberg hat das vom Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) erlassene Berufungsurteil in der Causa Schwaben Augsburg bestätigt. Damit bleibt es bei der Geldstrafe für den Regionalligisten, der ursprünglich in erster Instanz vom Sportgericht Bayern verhängte und letztlich vom VSG aufgehobene Abzug von zwölf Punkten bleibt dem Neuling aus Schwaben erspart. Bei dem eigentlich ursprünglich verhängten Punktabzug wären die Schwaben auf einen Relegationsplatz abgerutscht.

Gegen das Urteil des VSG, das den Punktabzug aufgehoben hatte, waren der 1. FC Schweinfurt 05, Türkgücü München, der SV Wacker Burghausen und der FC Eintracht Bamberg vor das Schiedsgericht am OLG Nürnberg gezogen.Mit dem Urteil des Schiedsgerichts als letzter sportgerichtliche Instanz, das lediglich einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab hatte, behalten die Siege der Schwaben gegen Schweinfurt (4:3), Türkgücü (3:1), Burghausen (3:2) und Bamberg (2:0) ihre Gültigkeit.

Der TSV Schwaben Augsburg hatte unstreitig gegen § 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen. In dem Statut (U23-Regel) heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das im schriftlichen Verfahren mitgeteilte Ergebnis des Ständigen Schiedsgerichts, wonach die U23-Regel gegen EU-Recht (insbesondere die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV) verstoße, wird der BFV einer Prüfung unterziehen.

Erstinstanzlich hatte das Sportgericht Bayern mit seinem Urteil die vier Partien zugunsten der Augsburger Gegner gewertet und zudem eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Daraufhin war der TSV Schwaben Augsburg in Berufung gegangen, der das VSG im Punkt der Spielwertungen stattgegeben hatte. Letztlich hatten Schweinfurt, Türkgücü München, Burghausen und Bamberg das Schiedsgericht am Oberlandesgericht Nürnberg angerufen, das nun sein Urteil veröffentlicht hat.

Damit steht nun insoweit fest, dass Türkgücü München und der FC Eintracht Bamberg aus der Regionalliga Bayern in die Bayernliga absteigen müssen. Türkgücü hätte sowieso keine Lizenz für die kommende Regionalligasaison erhalten und wird damit in der Abschlusstabelle auf den letzten Platz gesetzt.

Kurioserweise wäre die einzige Hoffnung, dass der FC Eintracht Bamberg noch dem Abstieg aus der Regionalliga entgeht, ein Abstieg der SpVgg Greuther Fürth aus der zweiten Bundesliga. Die Kleeblättler sind vor dem letzten Spieltag in der zweiten Liga (am Sonntag um 15.30 Uhr zu Hause gegen Bundesliga-Aufsteiger Hamburger SV) noch in Gefahr, auf Relegationsplatz 16 abzurutschen. Würde dann in der Relegation tatsächlich der Abstieg in die Dritte Liga folgen, müsste die zweite Mannschaft der Fürther aus der Regionalliga Bayern absteigen. In der Folge würden dann die Bamberger auf Relegationsplatz 16 in der Regionalliga Bayern aufrücken und hätten somit noch eine Chance auf den Klassenerhalt.

Türkgücü, das bereits bisher mit zwei abgesagten Heimspielen wegen fehlender Spielstätte negativ aufgefallen und vom Sportgericht sanktioniert worden war, hat jetzt auch noch am letzten Spieltag sein Heimspiel gegen Viktoria Aschaffenburg abgesagt, da keine adäquate Spielstätte zur Verfügung steht. Besonders ärgerlich ist dies, weil Aschaffenburg noch in den Kampf um die Vermeidung des Relegationsplatzes 15 verwickelt ist. Hier wird erneut die Sportgerichtsbarkeit entscheiden müssen. Höchstwahrscheinlich wird es am grünen Tisch eine 2:0-Wertung für Aschaffenburg und eine saftige Geldstrafe gegen Türkgücü geben.


Von Roland Schmidt
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