Veröffentlicht am 16.01.2025 10:29

E-Fahrzeuge parken kürzer

Foto: Pixabay
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In Bayern gilt ab dem 01. April eine neue Regelung: Elektrofahrzeugen können auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos parken. Voraussetzung ist ein Kennzeichen mit dem Buchstaben „E“ am Ende. Die Stadt Bayreuth war bisher großzügiger: Hier durften Elektroautos auf städtischen Flächen generell kostenfrei parken, wobei die jeweilige Höchstparkdauer variierte und entsprechend ausgeschildert war.

Auf dem Parkplatz des Rathauses beispielsweise war es bislang erlaubt, bis zu elf Stunden ohne Gebühren zu parken. Nun hat der Verkehrsausschuss des Stadtrates beschlossen, die maximale Parkdauer für Elektrofahrzeuge auf dem Rathaus-Parkplatz auf vier Stunden zu reduzieren, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Parkplätzen für Kurzzeitparker und Besucher des Rathauses zu erhöhen. Die neuen Schilder mit den geänderten Parkzeiten werden am Montag, 20. Januar, aufgestellt.


Von red
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