Die Trockenheit in Oberfranken bleibt ein heißes Thema. Nach vielfachen Aufrufen von Kommunen und Wasserwerken zum Wassersparen und dem Verbot des Befüllens von Swimmingpools und der Rasenbewässerung in Schnabelwaid hat jetzt auch das Landratsamt Bayreuth ein Verbot erlassen.
Dabei wird allen Kommunen im Landkreis Bayreuth untersagt, Wasser in größeren Mengen aus Bächen und Flüssen zu entnehmen. Betroffen von dieser Verordnung, die vom Dienstag, 8. Juli, bis zum 30. September 2025 gilt, sind alle Kommunen und Grundstückseigentümer.
Im Behörden-Deutsch heißt es: Allgemeinverfügung: Der wasserrechtliche Gemeingebrauch gemäß 25 WHG sowie der wasserrechtliche Eigentümer- und Anliegergebrauch gemäß 26 WHG zur Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern der Il. und Ill. Ordnung wird in allen Gemeinden des Landkreises Bayreuth untersagt.
Das Entnahmeverbot gilt nicht für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde erteilt wurde, für die Entnahme mit Handschöpfgefäßen wie Eimer oder Gießkanne ohne Zuhilfenahme von Pumpen sowie die Entnahme zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.
„Wasser-Sündern” drohen empfindliche Strafen: In der Verfügung weist die Behörde darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung Bußgelder bis zu 50 000 Euro möglich sind. Mit verstärkten Kontrollen durch das Landratsamt sowie das zuständigen Wasserwirtschaftsamt Hof ist zu rechnen.
Nach einer Einschätzung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes Hof liegen infolge der deutlich zu geringen Niederschlagsmengen die Abflüsse vieler Gewässer im Landkreis Bayreuth deutlich unter dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Besonders betroffen sind kleinere Bäche und die Oberläufe von Fließgewässern, in denen mit weiter sinkenden Wasserständen bis hin zur vollständigen Austrocknung zu rechnen ist.
„Eine ausreichende Wasserführung ist für die ökologische Funktionsfähigkeit von Bächen und Flüssen unerlässlich. Bereits jetzt zeigen sich durch die Kombination aus geringer Wasserführung, erhöhten Wassertemperaturen und sinkender Sauerstoffverfügbarkeit erhebliche Belastungen für die aquatischen Lebensgemeinschaften.
Zusätzliche Wasserentnahmen verschärfen diese Stressfaktoren und können zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die Gewässerökologie führen” schreibt das Landratsamt in der Verfügung. Wegen der sehr niedrigen Wasserstände könne dieser Schutz nicht mehr gewährleistet werden.
„Daher ist es aus fachlicher und rechtlicher Sicht erforderlich, präventiv tätig zu werden und die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern zeitlich befristet zu untersagen, um die Funktionsfähigkeit der betroffenen Ökosysteme zu sichern und dauerhafte Schäden zu vermeiden”, so das Landratsamt.
Erlaubt bleiben dagegen Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, das Schöpfen mit Handgefäßen sowie das Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft.