Veröffentlicht am 09.10.2019 08:00
Veröffentlicht am 09.10.2019 08:00

Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle?

Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle? (Foto: Stefan Dörfler)
Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle? (Foto: Stefan Dörfler)
Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle? (Foto: Stefan Dörfler)
Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle? (Foto: Stefan Dörfler)
Body-Cams – ein positiver Aspekt für alle? (Foto: Stefan Dörfler)

BAYREUTH. Bereits seit 2013 gab es erste Erfahrungen mit Body-Cams in Deutschland, seit November 2016 gab es auch in Bayern die ersten Testversuche. Allein in Oberfranken sollen ab Oktober 2019 118 Kameras im Einsatz sein, erklärt Polizeipräsident Alfons Schieder. Vor allem sollen die Body-Cams zum Schutz der Beamten sein und so als sinnvolle Ergänzung der restlichen Ausrüstung dienen. „Die Gewalt gegen Polizisten steigt stetig an, was auch die Beamten selbst bemerken. „Vor allem die verbale Gewalt nimmt stetig zu und ist deutlich zu spüren“, sagt die Beamtin Frau Späth. Durch die auffällig gelben Body-Cams erhofft sich die Polizei vor allem eine Reduzierung der Gewalt. „Alleine das Tragen einer Body-Cam wirkt präventiv und die Täter nehmen eher Abstand als, anzugreifen“, sagt der Polizeipräsident. Außerdem seien die Body-Cams hilfreich bei der Strafverfolgung und dem Verfolgen von Ordnungswidrigkeiten, da es so Material gibt, welche den Tathergang aufzeigen.

Foto: Stefan Dörfler

Wenn die Body-Cam eingeschaltet ist, dann ist das für den Bürger klar zu erkennen, indem die Kamera blinkt. Allerdings werden diese Aufnahmen lediglich dreißig Sekunden gespeichert, solange sich die Kamera im pre-Recording Modus befindet. Um eine dauerhafte Aufnahme zu gewährleisten, muss der Knopf an der Kamera von den Beamten betätigt werden, die Kamera startet mit einem Piepton und einer Vibration, damit der Beamte sicher sein kann, dass die Kamera nun aufzeichnet. Wenn die Body-Cam eingeschaltet wird, muss der Beamte dies vorher allerdings kommunizieren, sodass alle anwesenden Parteien in Kenntnis gesetzt sind. Oftmals trägt der Ausruf, dass die Kamera nun eingeschaltet wird, bereits zur Konfliktlösung bei. Diese Art von Aufnahmen werden automatisch nach 21 Tage gelöscht, außer sie sind wichtige Beweise einer Straftat, erklärt Ralf Siegl.

Die Body-Cam darf während der gesamten Streife im pre-Recording Modus sein, außer beim Betreten einer Wohnung. Hier muss die Kamera ausbleiben, es sei denn in der Wohnung herrscht eine konkrete (dringende) Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person. Auch für die Bürger sind die Body-Cams von Vorteil, indem so Straftaten oder Beschwerden gegen Polizeibeamte schneller auf den Grund gegangen werden kann und wie Studien beweisen zudem das Gewaltpotenzial der Bevölkerung wieder abnimmt.


Von Jessica Mohr
jm
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