Veröffentlicht am 19.02.2025 08:40

Automatische Rentendaten-Übermittlung erleichtert Steuererklärung

Foto: red
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Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, deren Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Um diesen Prozess zu erleichtern, werden relevante Rentenbezugsdaten nun automatisch von der Deutschen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt. Dies bedeutet, dass diese Daten nicht mehr manuell in die Steuererklärung integriert werden müssen.

Trotz dieser Erleichterung durch die automatische Datenübertragung, sollte die individuelle Steuerpflicht noch überprüft und potenzielle Steuervorteile, etwa durch Nebeneinkommen, Betriebsrenten, Krankheitskosten oder abzugsfähige Ausgaben, genutzt werden.

Für die Nutzung einer Online-Steuerberechnung kann eine kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung”, angefordert werden. Nach erstmaliger Beantragung wird diese in den Folgejahren automatisch zugesandt. Der Antrag kann auf der Website www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung eingesehen und gestellt werden.

Zusätzliche Informationen sind in allen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, unter dem kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 4800 oder online unter www.deutsche-rentenversicherung.de erhältlich.


Von red
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