BAYREUTH.Nach dem schweren Zugunglück im Bayreuther Hauptbahnhof am 11. März 2026 hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth Anklage gegen den damals eingesetzten 65-jährigen Triebfahrzeugführer erhoben.
Der Vorwurf wiegt schwer: Der Mann soll seinen Agilis-Zug trotz fehlender freier Fahrt und unter Missachtung mehrerer Sicherungsmaßnahmen aus Gleis 5 in südliche Richtung gefahren haben. Gegen 18.34 Uhr kollidierte der Zug mit einem entgegenkommenden Agilis-Triebwagen.
Bei dem Zusammenstoß wurden fünf Fahrgäste des entgegenkommenden Zuges sowie der Triebfahrzeugführer selbst leicht bis mittelschwer verletzt. An den beiden Triebwagen entstand ein Sachschaden in siebenstelliger Höhe. Der Bahnverkehr war nach dem Unfall über längere Zeit unterbrochen, zahlreiche Rettungskräfte und Polizisten waren bis in die Nacht im Einsatz.
Die Staatsanwaltschaft hat am 6. August Anklage wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen erhoben. Nun muss das Amtsgericht Bayreuth klären, was genau vor der Kollision geschah.
Für den Angeschuldigten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.