Am 21. Juni beginnt der Sommer. Rund um dieses Datum feiern zahlreiche Vereine und Veranstalter die kürzeste Nacht des Jahres mit einem Johannis- oder Sonnwendfeuer. Wer ein Sonnwendfeuer im Stadtgebiet von Bayreuth abbrennen möchte, muss einige grundlegende Regeln des Brand-, Lärm- und Naturschutzes beachten.
Sonnwendfeuer müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim städtischen Amt für Umwelt- und Klimaschutz angemeldet werden. Dabei sind die Kontaktdaten der Verantwortlichen, der Ort des Feuers und die Dauer des Feuers anzugeben. Soll das Feuer in einem Landschaftsschutzgebiet abgebrannt werden, ist zusätzlich eine schriftliche naturschutzrechtliche Genehmigung beim Amt für Umwelt- und Klimaschutz zu beantragen. Bei einem Abstand von weniger als 100 Metern zu Waldflächen ist für das Sonnwendfeuer eine zusätzliche Erlaubnis beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einzuholen. Ansprechpartnerin ist Hildegard Ziegler, Telefon: 0921 5911416, E-Mail: hildegard.ziegler@aelf-by.bayern.de.
Offene Feuerstellen müssen ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind dürfen sie nicht entzündet oder müssen gelöscht werden. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
Um das Risiko von Bränden zu minimieren, ist es verboten, brennbare Flüssigkeiten zum Entzünden der Feuer zu verwenden. Zudem müssen Sicherheitsabstände zu Gebäuden und zu anderen brennbaren Materialien von jeweils fünf Metern eingehalten werden. Zu Waldflächen und leicht entzündbaren Materialien ist ein Abstand von jeweils 100 Metern zu beachten.
Abfälle wie Autoreifen, Plastiktüten, Haus- oder Sperrmüll dürfen nicht in Sonnwendfeuern verbrannt werden. Es sollte nur trockenes und unbehandeltes Holz verwendet werden. Da Holz- und Reisighaufen beliebte Aufenthalts- und Brutplätze für viele Kleintiere wie Igel, Eidechsen oder Vögel sind, bittet das Amt für Umwelt- und Klimaschutz darum, länger gelagerte Holz- und Reisighaufen vor dem Abbrennen unbedingt umzuschichten, um den Tieren eine Fluchtmöglichkeit zu bieten. Zudem muss bei Sonnwendfeuern darauf geachtet werden, dass ab 22 Uhr unnötige Lärmbelästigungen der Nachbarschaft vermieden werden.