Links frei – rechts frei, doch was bedeutet die rote Ampel? Schnell über die Kreuzung.
Für viele Radfahrer scheint das Überfahren einer roten Ampel selbstverständlich zu sein. Dies betrifft nicht nur Lichtzeichenanlagen, sondern auch andere Vorfahrtsregelungen wie „rechts vor links”, „Vorfahrt gewähren” oder das Überfahren einer Haltelinie. Diese werden mit dem Fahrrad oft lockerer gehandhabt als mit dem Kraftfahrzeug.
Dabei haben Verkehrsregeln natürlich ihre Berechtigung. Seit Januar gab es 29 Unfälle aufgrund von Vorfahrtsverstößen mit Beteiligung von Fahrradfahrern, bei denen 22 Personen verletzt wurden.
In der ersten Juliwoche endete ein Unfall einer 14-jährigen Radfahrerin in Stockheim im Landkreis Kronach glimpflich. Die Schülerin wollte bei Rot die Fußgängerampel an der Bundesstraße B85 überqueren und wurde dabei von einem vorfahrtsberechtigten Autofahrer erfasst. Sie erlitt leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Wie verhalten Sie sich an einer roten Ampel?
Radfahrer sollten sich bewusst sein: Im Falle eines Unfalls fehlt der schützende Knautschbereich – das Risiko trifft den Körper unmittelbar. Daher ist es umso wichtiger, sich an Verkehrsregeln zu halten. Übrigens: Wer bei einer seit mehr als einer Sekunde roten Ampel weiterfährt, gefährdet nicht nur seine Gesundheit, sondern riskiert auch ein Bußgeld von 160 Euro und einen Punkt im Fahreignungsregister.