Veröffentlicht am 21.07.2020 08:10
Veröffentlicht am 21.07.2020 08:10

Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung

Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung (Foto: red)
Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung (Foto: red)
Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung (Foto: red)
Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung (Foto: red)
Polizei Oberfranken: Immer fehlte die Versicherung (Foto: red)

BAYREUTH.

Drei nicht versicherte Elektroscooter zogen Beamte der Operativen Ergänzungsdienste am Wochenende aus dem Verkehr. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, die Regeln im Zusammenhang mit der Elektrokleinstfahrzeugverordnung zu beachten.

Am Freitagabend fielen zwei Männer mit ihren Rollern in der Königsallee auf. Bei der späteren Überprüfung stellte sich heraus, dass die Elektrofahrzeuge zwar grundsätzlich für den Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund geeignet sind, allerdings fehlte jeweils das Versicherungskennzeichen.

Am Sonntagnachmittag kontrollierte eine Streifenbesatzung einen 45-Jährigen in der Innenstadt. Der Mann hatte seinen Roller ebenfalls nicht versichert. Alle müssen sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Entsprechend der Elektrokleinstfahrzeugverordnung dürfen E-Scooter nur dann auf öffentlichem Grund in Betrieb genommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt, der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist, gewisse Abmessungen und Gewichte nicht überschritten werden, die Geschwindigkeit 20 km/h nicht übersteigt und ein Versicherungskennzeichen angebracht ist. Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Zudem gelten die allgemeinen Regeln in Bezug auf Alkohol und der Benutzung von elektronischen Geräten während der Fahrt. Ausführliche Infos zu diesem Thema finden sich hier .


Von Jessica Mohr
jm
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