Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm

Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm (Foto: Tobias Koch)
Lokalnachrichten: Überbrückungshilfe-Programm (Foto: Tobias Koch)

BAYREUTH.

Das Überbrückungshilfe-Programm für kleine und mittelständische Unternehmen ist gestartet. Hierzu erklärt die Obfrau im Familienausschuss und Bundestagsabgeordnete Dr. Silke Launert: „Mit dem Überbrückungshilfe-Programm unterstützen wir kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb Corona-bedingt einstellen oder stark einschränken mussten. Gewährt werden Zuschüsse zu den Fixkosten, wie etwa Mieten und Pachten, in einer Höhe von bis zu 150.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen, sofern sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengerechnet um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Auch Soloselbstständige, selbstständige Angehörige der freien Berufe sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden von dem Programm erfasst. Die Antragstellung erfolgt dabei vollkommen digital über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Gerade die betrieblichen Fixkosten führen dazu, dass viele kleinere Betriebe ins Straucheln geraten. Mit der Überbrückungshilfe setzen wir zielgerichtet an ebendiesem Punkt an.“

Die Antragsfrist endet am 31. August 2020. Nähere Informationen gibt es hier .


Von Jessica Mohr
jm
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