Veröffentlicht am 18.12.2021 16:00
Veröffentlicht am 18.12.2021 16:00

Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte

Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte (Foto: red)
Corona-Virus in Bayreuth: Impfpflicht für Pflegekräfte (Foto: red)

BAYREUTH.

Die Impfpflicht für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens und der Pflege ist unter Dach und Fach: Bis zum 15. März müssen die Mitarbeiter in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie etwa Arztpraxen ihre vollständige Impfung nachweisen, oder ob sie genesen sind. Ansonsten ist eine Arzt-Bescheinigung vorzulegen, dass man nicht geimpft werden kann. Der medizinische Geschäftsführer am Klinikum, Prof. Dr. Hans-Rudolf Raab, äußert sich im Gespräch mit der Sonntagszeitung über die geänderten Vorgaben für sein Personal.

BTSZ: Wie stehen Sie zu einer berufsbezogenen Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen?

Dr. Hans-Rudolf Raab: Die zentrale Maßnahme in der Pandemiebekämpfung ist und bleibt die Impfung. Daher bin ich persönlich für eine allgemeine Impfpflicht. Wenn sich diese politisch nicht gewollt oder derzeit noch nicht mehrheitsfähig ist, dann ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die direkt mit den Patienten arbeiten, die entsprechende berufsbezogene Impfpflicht akzeptieren. Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen haben engen Kontakt mit den sogenannten vulnerablen Gruppen. Menschen also, die besonders gefährdet sind, zum Beispiel weil ihr Immunsystem aufgrund einer anderen Erkrankung schwach oder medizinisch kontrolliert herunterreguliert ist. Diejenigen, die sich für die Pflege als Beruf und auch als Berufung entscheiden, haben den Wunsch und den Anspruch, zu helfen. Geimpft zu sein, gehört meiner Meinung nach dazu. Durch Impfungen wurden in der Vergangenheit eine ganze Reihe der großartigsten Erfolge der Medizin erreicht. Zum Beispiel zählen die Ausrottung der Pocken und der Sieg über die Kinderlähmung sowie auch Masern und andere Krankheiten, die in früheren Zeiten großes Leid verursacht haben, zu den großartigen Impferfolgen.

BTSZ: Welche Regelungen gelten derzeit für das ungeimpfte Personal?

Dr. Hans-Rudolf Raab: Ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu täglichen Tests verpflichtet. Dies wird kontrolliert und dokumentiert.

BTSZ: Wie stehen Sie zu einer allgemeinen Impfpflicht für die Bevölkerung?

Dr. Hans-Rudolf Raab: Die einzig längerfristig tragfähige Lösung ist in meinen Augen eine generelle Impfpflicht, und zwar so rasch wie möglich. Diese Auffassung hatte ich im Frühjahr dieses Jahres noch nicht. Inzwischen wurden aber Milliarden von Impfungen durchgeführt und wir kennen die Risiken und Nebenwirkungen sehr genau. Wir wissen, das Covid-19 um Zehnerpotenzen schlimmere und stärkere Nebenwirkungen und vor allem auch langfristige Folgeerscheinungen verursacht, als es bei der Impfung Risiken gibt. Es gibt auch keine wirklichen Kontraindikationen gegen eine Impfung. Allenfalls kämen schwere Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfflüssigkeit in Betracht. Davon sind allerdings nur extrem wenige Menschen betroffen. Auch bei diesen würde man aber mehrheitlich Wege finden können, sie trotzdem zu impfen, wenn bestimmte Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden. Das Grundrecht auf Freiheit des Einzelnen endet dort, wo es die Grundrechte anderer tangiert. Anders ist das gesellschaftliche Zusammenleben in einer Demokratie nicht möglich. Dass alte und kranke Menschen und andere, bei denen durch die Impfung vielleicht kein vollständiger Schutz erreicht werden kann, von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, inadäquat gefährdet werden, ist also nicht akzeptabel und im Kern unsozial. Dass Mitarbeitende im Gesundheitswesen und das System an sich von Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, an den Rand der Leistungsfähigkeit gebracht werden, ist mindestens unsolidarisch, wenn nicht verantwortungslos. Wir brauchen die Impfpflicht, um Intensivstationen nicht kollabieren zu lassen. Um auch Nicht-Covid-Patienten helfen zu können. Um das Gesundheitswesen und damit den sozialen Frieden stabil zu halten. Denn wenn das System nicht mehr reibungslos funktioniert, werden die gesellschaftlichen Brüche noch viel härter als die aktuelle Debatte um eine Impfpflicht erahnen lässt. Die allgemeine Impfpflicht erscheint mir auch deshalb so bedeutsam, weil dies der einzige Weg ist, die Krankheit zu kontrollieren. Wären im Idealfall alle Menschen geimpft, so wäre Corona zwar nicht ausgerottet, immer noch würden sich Menschen infizieren, aber der Anteil schwerer Infektionen durch Impfdurchbrüche wäre so gering, dass man mit dieser Situation gut leben könnte, ohne Menschen in ihrem Alltag einzuschränken, wie wir es ja schon von jeher zum Beispiel mit der Grippe und anderen Infektionskrankheiten tun. Diese Feststellung gilt nach bisherigem Kenntnisstand auch für die Omikron-Variante.

Klinikum Bayreuth GmbH passt Besucherregelung an

Ab Freitag, 17. Dezember 2021, gilt für das Klinikum und die Klinik Hohe Warte aufgrund der Omikron-Variante eine neue Besuchsregelung. Besuche sind nur noch mit schriftlicher Genehmigung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (Oberarzt/Klinikdirektor) möglich. Diese Genehmigung wird grundsätzlich nur erteilt, wenn sich eine Patientin oder ein Patient länger als sieben Tage stationär am Klinikum oder in der Klinik Hohe Warte aufhält. Neben der Genehmigung müssen sich Besucherinnen und Besucher ab der nächsten Woche vor Ort vor dem Besuch testen lassen. Besuche sind zwischen 15 und 18 Uhr möglich.


Von Jessica Mohr
jm
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