Veröffentlicht am 04.05.2020 08:53
Veröffentlicht am 04.05.2020 08:53

Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich

Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich (Foto: red)
Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich (Foto: red)
Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich (Foto: red)
Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich (Foto: red)
Corona-Virus in Bayern: Öffentliche Gottesdienste unter Auflagen möglich (Foto: red)

BAMBERG. Im Erzbistum Bamberg sollen erst ab Sonntag, 10. Mai (einschließlich Vorabendmesse), unter Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Die Regelung setzt die Beschlüsse der bayerischen Staatsregierung unter Berücksichtigung des Infektionsschutzkonzeptes der bayerischen Bistümer um. Mit der Frist bis 10. Mai bekommen die Gemeinden Zeit, sich auf die Auflagen des Schutzkonzeptes vorzubereiten. Generalvikar Georg Kestel rief am Freitag alle Pfarrgemeinden und pastoralen Teams zur strikten Einhaltung der Vorgaben auf, insbesondere auch beim Austeilen und Empfangen der Kommunion.

Das Infektionsschutzkonzept sieht unter anderem vor, dass in den Kirchen zwei Meter Abstand zwischen zwei Personen gehalten wird, wobei Familienmitglieder ausgenommen sind. Der Zugang zur Kirche wird kontrolliert. Die Besucher müssen Mund-Nase-Bedeckung tragen, Sitzplätze werden entsprechend markiert. Während des Gottesdienstes sind für die Zelebranten besondere Hygienevorschriften angeordnet. Gemeindegesang ist in sehr reduzierter Form vorgesehen. Die Länge des Gottesdienstes ist auf eine Stunde begrenzt, im Anschluss ist eine Reinigung der Bankreihen vorgesehen.

In welchen Kirchen zu welchen Zeiten in welcher Form Gottesdienste stattfinden, sollen die Pastoralteams in den Seelsorgebereichen zusammen mit Mitgliedern der Seelsorgebereichs- oder Pfarrgemeinderäte beraten. „Insgesamt wird die nächste Zeit eine Probephase dafür sein, wie sich die neuen Rahmenbedingungen für Gottesdienste auswirken, um dann durch Erfahrungsgewinn weitere Schritte planen zu können“, schreibt Generalvikar Kestel. Zuvor waren bereits alle Firmungen bis Ende der Sommerferien abgesagt worden. Beerdigungen sind nach staatlichen Vorgaben nach wie vor nur im engsten Familienkreis mit maximal 15 Personen erlaubt. Bei Gottesdiensten im Freien sind maximal 50 Personen zulässig.

Kestel wies weiter darauf hin, dass bis auf Weiteres Proben von Kirchenchören und Instrumentalgruppen nicht stattfinden und auch alle diözesanen Fortbildungsveranstaltungen bis Ende August abgesagt sind. Alle Veranstaltungen, Sitzungen und Schulungen sollten möglichst in Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden.

Weiterhin wird täglich die heilige Messe aus der Nagelkapelle des Bamberger Doms mit Erzbischof Ludwig Schick oder einem Mitglied des Domkapitels auf der Facebookseite des Bamberger Doms gestreamt. Die heilige Messe findet werktags um 8 Uhr und sonntags um 9.30 Uhr statt. Erzbischof Schick hat die Gläubigen bereits zu Beginn der Corona-Krise von der Pflicht, am Sonntag die Eucharistie mitzufeiern, freigestellt. Wer nicht an der Sonntagsmesse teilnimmt, soll eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie widmen. Dazu könne auch ein Gottesdienst anregen, der in den Medien oder durch Livestream übertragen wird, so der Erzbischof.


Von Jessica Mohr
jm
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