Corona-Virus in Deutschland: Zahlungen können ausgesetzt werden

Corona-Virus in Deutschland: Zahlungen können ausgesetzt werden (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Zahlungen können ausgesetzt werden (Foto: red)
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Corona-Virus in Deutschland: Zahlungen können ausgesetzt werden (Foto: red)
Corona-Virus in Deutschland: Zahlungen können ausgesetzt werden (Foto: red)

DEUTSCHLAND.

Wegen der Corona-Krise gibt es viele Menschen, die derzeit in finanzielle Not geraten, zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit, und beispielsweise die Miete oder andere Leistungen der Grundversorgung so nicht mehr aufbringen können. Da gibt es nun die Möglichkeit diese Zahlungen vorübergehend auszusetzen, denn niemand soll von der Grundversorgung abgeschnitten werden aufgrund der Krise.

Folgende Versorgungen sind von dieser Regelung betroffen: Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet. Wer das Geld für diese Versorgungen also nicht aufbringen kann, darf die Zahlung vorübergehend (bis zum 30. Juni 2020) einstellen, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Laut Verbraucherzentrale gilt dies aber nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 unterschrieben wurden. Außerdem ist es wichtig, dass die Zahlungen nicht komplett wegfallen, sondern sie sind nur aufgeschoben. Auch müssen die betroffenen Personen ausdrücklich klarmachen, dass dieser Zahlungsmangel aufgrund der Corona-Krise zustande gekommen ist.

Der Verbraucher muss darlegen, dass der Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich ist, wenn zusätzlich Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon gezahlt werden muss. Hierfür muss sich der Betroffene mit dem Anbieter in Verbindung setzen, erklärt die Verbraucherzentrale.


Von Jessica Mohr
jm
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