Veröffentlicht am 19.02.2026 18:03

Zwei Stimmzettel – viele Möglichkeiten

Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich wer künftig im Bayreuther Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird.  (Foto: Pexels/Montage: SaGa Medien & Vertrieb)
Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich wer künftig im Bayreuther Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird. (Foto: Pexels/Montage: SaGa Medien & Vertrieb)
Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich wer künftig im Bayreuther Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird. (Foto: Pexels/Montage: SaGa Medien & Vertrieb)
Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich wer künftig im Bayreuther Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird. (Foto: Pexels/Montage: SaGa Medien & Vertrieb)
Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich wer künftig im Bayreuther Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird. (Foto: Pexels/Montage: SaGa Medien & Vertrieb)

BAYREUTH.Am Sonntag, 08. März 2026, entscheidet sich in Bayreuth, wer künftig im
Rathaus Verantwortung trägt und wie der Stadtrat zusammengesetzt sein wird. Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihren Oberbürgermeister sowie das 44-köpfige Stadtparlament für eine Amtszeit von sechs Jahren. Neun Kandidaten bewerben sich um das höchste kommunale Amt – ein ungewöhnlich breites Feld, das einen zweiten Wahlgang durchaus wahrscheinlich macht.

Für die Wähler bedeutet das: ein überschaubarer Stimmzettel für die Rathausspitze und ein deutlich größerer für die Zusammensetzung des Stadtrats. Für das Oberbürgermeisteramt gilt ein einfaches Prinzip. Jeder Wahlberechtigte verfügt über genau eine Stimme und entscheidet sich für eine Person. Erreicht niemand die absolute Mehrheit, folgt zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten. Mehr Einflussmöglichkeiten gibt es an dieser Stelle nicht – es handelt sich um eine klassische Direktwahl.

Der zweite Stimmzettel verlangt dagegen deutlich mehr Aufmerksamkeit. Weil der Bayreuther Stadtrat 44 Sitze umfasst, besitzt jeder Wähler auch 44 Stimmen. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen wird nicht nur eine Partei gewählt, sondern eine Kombination aus Parteien und konkreten Personen. Man kann einzelne Kandidaten herausgreifen, ihnen sogar bis zu drei Stimmen geben und sie mit Bewerbern anderer Listen kombinieren.

Viele Wähler stellen sich ihren Stadtrat parteiübergreifend, damit bewusst selbst zusammen. Entscheidend ist jedoch, was passiert, wenn man nicht alle Stimmen einzeln verteilt. Wer nur einige Kandidaten markiert und den Zettel anschließend abgibt, lässt Stimmen ungenutzt. Ohne weiteres Kreuz verfallen diese. Sie gehen in keine Berechnung ein und schwächen damit ungewollt das politische Gewicht der eigenen Wahlentscheidung.

Anders verhält es sich, wenn zusätzlich oben auf dem Stimmzettel eine Partei oder Wählergruppe angekreuzt wird. Dann werden sämtliche nicht einzeln vergebenen Stimmen automatisch dieser Liste zugerechnet und entsprechend der Reihenfolge ihrer Kandidaten verteilt. Auf diese Weise kann man persönliche Favoriten bestimmen und zugleich eine politische Richtung stärken.

Der Wähler verbindet individuelle Auswahl mit einer Listenentscheidung. Gerade darin liegt die Besonderheit der bayerischen Kommunalwahl. Sie zwingt nicht zu einer Entweder-oder-Entscheidung zwischen Partei und Person. Vielmehr erlaubt sie Abstufungen: ganz gezielte Unterstützung einzelner Persönlichkeiten, kombiniert mit einer politischen Ausrichtung.

Das Verfahren ist aufwändiger als ein einzelnes Kreuz, bildet aber die lokale Wirklichkeit genauer ab – dort, wo Politik weniger über Programme als über konkrete Entscheidungen vor Ort wahrgenommen wird.

Hohe Zahl an Briefwählern erwartet.
In Bayreuth bereitet sich die Verwaltung auf diese Nachfrage vor: Für die anstehende Kommunalwahl am 8. März und mögliche Stichwahlen am 22. März sind rund 30.000 Anträge auf Briefwahl eingegagen. Um den Bürgerinnen und Bürgern entgegenzukommen, hat die Stadt im Neuen Rathaus am Luitpoldplatz 13 ein eigenes Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Wahlberechtigte nicht nur ihre Unterlagen in Empfang nehmen, sondern auch gleich vor Ort in einer Wahlkabine in Ruhe ihre Stimmen abgeben.

Das Büro befindet sich im 1. Obergeschoss des Rathauses in den Räumen 123 bis 126; zusätzliche Wahlkabinen stehen im Foyer bereit. Wer mag, kann dort ohne Zeitdruck wählen, ganz unabhängig vom offiziellen Wahltag. Die Öffnungszeiten sind großzügig: montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 18 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 16 Uhr.

Für viele Menschen ist die Briefwahl längst ein selbstverständlicher Teil der demokratischen Mitwirkung geworden. Sie ermöglicht, Entscheidungen in Ruhe zu treffen und das Wahlrecht flexibel auszuüben – ein Angebot, das von einer wachsenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern angenommen wird.


Von Gabriele Munzert
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