Veröffentlicht am 02.02.2026 09:36

Wahlprozess in Bayreuth: So prüfen Bürger ihre Daten und nutzen die Briefwahl

Foto: red
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Am 08. März entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayreuths über die Wahl des Oberbürgermeisters beziehungsweise der Oberbürgermeisterin sowie über die Zusammensetzung des neuen Stadtrats. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15. Februar versandt. Anschließend können die Wählerverzeichnisse im Neuen Rathaus eingesehen werden.

Die Verzeichnisse liegen von Montag, 16. Februar, bis Freitag, 20. Februar, im Einwohner- und Wahlamt der Stadt Bayreuth, Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, 3. Stock, Zimmer 306, barrierefrei zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme ist am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 7.30 bis 17 Uhr möglich, am Mittwoch bis 18 Uhr und am Freitag bis 13 Uhr. Wahlberechtigte haben in dieser Zeit Gelegenheit, die zu ihrer Person gespeicherten Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beschwerden gegen das Wählerverzeichnis können innerhalb der Auslegungsfrist eingelegt werden.

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch von seiner Wahlberechtigung ausgeht, sollte fristgerecht Einspruch einlegen, um den Verlust des Stimmrechts zu vermeiden.

Ohne Wahlschein ist die Stimmabgabe ausschließlich im eigenen Stimmbezirk möglich. Mit einem Wahlschein kann in jedem Abstimmungsraum im Stadtgebiet gewählt oder per Briefwahl abgestimmt werden.

Wahlscheine können bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, im Neuen Rathaus, Luitpoldplatz 13, 1. Stock, Zimmer 123 bis 126, beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich, per Fax, E-Mail, elektronisch in dokumentierbarer Form oder mündlich möglich, nicht jedoch telefonisch. Der mit der Wahlbenachrichtigung übersandte Antrag kann dafür genutzt werden.

Mit dem Wahlschein erhalten die Wahlberechtigten die Stimmzettel für die Oberbürgermeister- und Stadtratswahl, die entsprechenden Umschläge sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl. Die Unterlagen werden zugesandt. Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt; bei glaubhaftem Nachweis des Nichterhalts kann jedoch bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden.

Bei der Briefwahl ist darauf zu achten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle eingeht. Alternativ kann der Wahlbrief dort auch persönlich abgegeben werden.


Von Jessica Mohr
jm
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