Veröffentlicht am 27.03.2026 11:45

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mistelgauer Bürgermeister

Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. (Foto: red)
Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. (Foto: red)
Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. (Foto: red)
Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. (Foto: red)
Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. (Foto: red)

MISTELGAU/HOF.Gegen den Mistelgauer Bürgermeister Karl Lappe wird derzeit wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue ermittelt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Hof auf Anfrage.

Demnach wurden bereits am 11. März 2026 auf Grundlage richterlicher Beschlüsse sowohl das Wohnanwesen Lappes als auch Räume im Rathaus der Gemeinde Mistelgau durchsucht. Die Maßnahmen dienten nach Angaben der Ermittlungsbehörde dazu, Unterlagen zu verschiedenen Sachverhalten sicherzustellen.

Geführt wird das Verfahren von der Wirtschaftsabteilung der Staatsanwaltschaft Hof. Im Raum stehen Vorwürfe der Bestechlichkeit nach § 332 Strafgesetzbuch sowie der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch – jeweils im Zusammenhang mit Lappes Tätigkeit als Erster Bürgermeister und zum Nachteil der Gemeinde Mistelgau. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll es sich dabei um mehrere Fälle handeln.

Konkrete Vorwürfe oder mögliche Hintergründe nennt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht. Man befinde sich noch in einem frühen Stadium der Recherchen, weshalb aus ermittlungstaktischen Gründen keine weitergehenden Angaben gemacht werden könnten, teilte Pressesprecher Dr. Andreas Cantzler mit. Auch zum Umfang der Ermittlungen oder zu möglichen weiteren Beschuldigten äußerte sich die Behörde nicht.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass für Karl Lappe bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.


Von Gabriele Munzert
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