Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet in Deutschland seit 2017 Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten, um Anträge medienbruchfrei und nutzerfreundlich online abwickeln zu können. Vor diesem Hintergrund erkundigte sich Luisa Funke-Barjak von der FDP-Fraktion Bayreuth bereits im November 2022 nach dem Stand der Umsetzung in der Bayreuth. Da sie in der Digitalisierung weiterhin großes Potenzial zur Vereinfachung von Behördengängen, zum Abbau bürokratischer Hürden sowie zur Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen sieht, bat sie für die Stadtratssitzung im Februar 2026 erneut um einen aktuellen Sachstandsbericht. Dabei stellte sie Fragen zu den seit 2022 umgesetzten Leistungen, zu noch nicht digitalisierten Angeboten, zum Zeitplan für die vollständige Umsetzung sowie zu beantragten Fördermitteln und Unterstützungsleistungen.
Die Stadt Bayreuth teilte mit, dass seit November 2022 deutliche Fortschritte erzielt wurden. Während zum Stichtag 25. November 2022 insgesamt 223 Verwaltungsleistungen OZG-konform online verfügbar waren, ist diese Zahl bis zum 18. Februar 2026 auf 2.157 Leistungen gestiegen. Da mehrere Leistungen in einem Online-Dienst gebündelt werden können, erhöhte sich zugleich die Zahl der Online-Dienste von 63 im Juni 2022 auf 329 im Februar 2026. Im bundesweiten Vergleich belegt Bayreuth damit derzeit einen Spitzenplatz und rangiert auf Platz drei.
Noch nicht digital umgesetzte Leistungen betreffen vor allem Angebote, die sich aktuell in Abstimmung oder Entwicklung befinden. Alle kommunalen Leistungen mit klarer Zuständigkeit werden jedoch bereits online angeboten. Verzögerungen ergeben sich unter anderem daraus, dass sich der bundesweite OZG-Leistungskatalog laufend verändert, etwa durch neue Leistungen oder Umstrukturierungen. Neue digitale Angebote entstehen sowohl durch Eigenentwicklungen der Verwaltung als auch durch externe, nachnutzbare Online-Dienste, die über das BayernPortal angekündigt oder als EfA-Dienste („Einer für Alle“) über BayKommun bereitgestellt werden.
Mehrere Leistungen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Umsetzungsphasen: Sieben Angebote aus dem Redaktionssystem werden abgestimmt, zwei Leistungen werden eigenständig entwickelt, drei EfA-Dienste sind bereits bestellt oder technisch angebunden, jedoch noch nicht produktiv, und sechs weitere Leistungen stehen in fachlicher Abstimmung. Ihre Einführung ist innerhalb der kommenden zwei bis drei Monate vorgesehen; weitere Leistungen sollen fortlaufend folgen. Nach Angaben der Stadt erfüllt Bayreuth damit bereits alle aktuell bestehenden Verpflichtungen aus dem OZG.
Für die Umsetzung wurden Fördermittel aus dem Programm „Digitales Rathaus“ in Höhe von 6.979,68 Euro bewilligt und ausgezahlt. Darüber hinaus nutzt die Stadt Angebote aus BayernStore und BayernPackage sowie Fortbildungsangebote wie den Grundkurs „Digitallotse“ der Bayerische Verwaltungsschule (BVS). Weitere spezifische Fördermittel von Bund oder Freistaat Bayern zur OZG-Umsetzung sind der Stadtverwaltung derzeit nicht bekannt.